Haushaltsersparnis

Unter der Haushaltsersparnis versteht man den im eigenen Haushalt durch Fremdunterbringung gesparten Betrag, den man von einer eventuell geltend gemachten außergewöhnlichen Belastung abziehen muss.
Lebt ein Angehöriger aufgrund einer Pflegebedürftigkeit im Heim, dann können die Kosten der Heimunterbringung, die die zumutbaren Belastungen übersteigen, als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Von diesem absetzbaren Betrag wird dann vom Finanzamt allerdings der Betrag abgezogen, den man durch die Unterbringung im Heim zu Hause spart. Es werden also nur die Kosten berücksichtigt, die über die üblichen Kosten eines Haushalts hinausgehen.
Die Höhe dieser Haushaltsersparnis ist abhängig von mehreren Faktoren (z.B. dem Einkommen) und orientiert sich an den Regelsätzen der Sozialhilfe.
Bei einer Auflösung des privaten Haushalts ist die Haushaltsersparnis beispielsweise mit dem Höchstsatz von 21,33€ pro Tag, bzw. 640 € pro Monat, oder 7680 € pro Jahr anzusetzen.

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