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Haushaltshilfe
Weiterführende Informationen zum Thema
„Die Kosten für eine Haushaltshilfe können sowohl unter den Sonderausgaben als auch unter den außergewöhnlichen Belastungen zu berücksichtigen sein. Programmgesteuert wird regelmäßig der günstigste Abzug gewählt, wenn die entsprechenden Fragen zur Haushaltshilfe beantwortet werden.“
„Soweit Kosten für eine Unterbringung in einem Heim anfallen, können die bereits genannten Beträge für die Haushaltshilfe in entsprechender Anwendung berücksichtigt werden.“
„Die Haushaltshilfe ist ganz normal Sozialversicherungspflichtig ("normaler" Angestellter): Sie können 12 % der Kosten absetzen, maximal jedoch 2.400 EUR im Jahr.“
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