Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
Weiterführende Informationen zum Thema
„In der Hausgeldabrechnung müssen für das betreffende Kalenderjahr die gezahlten Beträge nach den förderungsfähigen Kategorien »Handwerkerleistung«, »sonstige haushaltsnahe Dienstleistung«, »sozialversicherungspflichtige Beschäftigung« und »geringfügige Beschäftigung« aufgeschlüsselt sowie die darin enthaltenen steuerbegünstigten Kosten (Arbeits- und Fahrtkosten) und der individuelle Kostenanteil des Wohnungseigentümers gesondert ausgewiesen sein ...“
„Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen inklusive Pflege und Betreuungsleistungen und Handwerkerleistungen in Haus und Wohnung sind bereits seit 2006 nach § 35a EStG steuerbegünstigt. Das Jahressteuergesetz 2008 dehnt diese Vorteilsregelung jetzt auch auf Auslandsimmobilien innerhalb der Europäischen Union und im EWR (Island, Norwegen und Liechtenstein) aus.“