Haushaltsnahe Dienstleistungen
Weiterführende Informationen zum Thema
„Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Tätigkeiten, die auch Gegenstand eines Beschäftigungsverhältnisses sein können. Jedoch muss die Dienstleistung eines Selbstständigen in Anspruch genommen werden. Begünstigt sind beispielsweise die Inanspruchnahme einer haushaltsnahen Tätigkeit über eine Dienstleistungsagentur, die Tätigkeit eines selbstständigen Fensterputzers, Krankenpflege, Kinderbetreuung, Gartenpflegearbeiten durch einen selbstständigen Gärtner usw.“
„Generell berücksichtigt das Finanzamt gemäß Â§ 35 a EStG von allen haushaltsnahen Dienstleistungen ein Fünftel der Lohnkosten bis zu einer Höhe von 600 Euro pro Jahr. Bei der Abgabe ihrer Steuererklärung für das Jahr 2006 können Mieter erstmals auch die Berücksichtigung des Anteils der Löhne ihrer Mietnebenkosten beantragen, der ebenfalls zu 20 Prozent von der Steuerschuld abgezogen wird ...“
„[09.01.2008] - Lassen Sie den Friseur oder den Kosmetiker nach Hause kommen, will die Finanzverwaltung dafür nicht die Steuerförderung für haushaltsnahe Dienstleistungen gewähren. Und das, obwohl die Leistungen alle Voraussetzungen erfüllen, die das Gesetz nennt. Mit unserem Muster-Einspruch können Sie sich gegen diese ungerechtfertigte Behandlung wehren.“
„Die Steuerermäßigung gibt es auch für haushaltsnahe Dienstleistungen, die in einem leer stehenden Haushalt durchgeführt wurden, weil der Bewohner aus gesundheitlichen Gründen über längere Zeit in einem Alten-, Pflegeheim oder Krankenhaus untergebracht ist (Niedersächsisches FG vom 9.11.2005, 3 K 343/05, EFG 2006 S. 417) ...“
„Sachprämien, die der Steuerpflichtige für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Unternehmen unentgeltlich erhält, die diese zum Zwecke der Kundenbindung im allgemeinen Geschäftsverkehr in einem jedermann zugänglichen planmäßigen Verfahren gewähren, soweit der Wert der Prämien 1.080 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt;39.“