Hausrat, Wiederbeschaffung
Weiterführende Informationen zum Thema
EStH 2006 - Ãbersicht
„Anzurechnende Leistungen aus einer Hausratversicherung sind nicht aufzuteilen in einen Betrag, der auf allgemein notwendigen und angemessenen Hausrat entfällt, und in einen solchen, der die Wiederbeschaffung von Gegenständen und Kleidungsstücken gehobenen Anspruchs ermöglichen soll (>BFH vom 30.6.1999 - BStBl II S. 766).“
EStH 2006 - Ãbersicht
„außer Aufwendungen für den typischen Unterhalt und eine Berufsausbildung Aufwendungen für einen besonderen Unterhaltsbedarf der unterhaltenen Person, z. B. Krankheitskosten, so kommt dafür eine Steuerermäßigung nach § 33 EStG in Betracht (>BFH vom 22.7.1988 - BStBl II S. 830; >BMF vom 2.12.2002 - BStBl I S. 1389). Zur Berücksichtigung von Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit >R 33 ...“
