Hausstand, Eigener
Weiterführende Informationen zum Thema
„Ein eigener Hausstand setzt eine eingerichtete, den Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung des Arbeitnehmers voraus. In dieser Wohnung muss der Arbeitnehmer einen Haushalt unterhalten, das heißt, er muss die Haushaltsführung bestimmen oder wesentlich mitbestimmen. Es ist nicht erforderlich, dass in der Wohnung am Ort des eigenen Hausstands hauswirtschaftliches Leben herrscht, z. B.“
„Besteht im Rahmen der doppelten Haushaltsführung am Arbeitsort ein eigener Hausstand bzw. eine vorhandene Wohnung, müssen die notwendigen Unterkunftskosten bei einer Mietwohnung angemessen sein.“
„Achtung: Wichtig ist ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt. Der kann aber auch im Haus der Eltern sein.“