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das Steuer-Kompendium
Heilpraktiker
Weiterführende Informationen zum Thema
„Den Heilberufen ähnliche Berufe sind zum Beispiel Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten (BMF-Schreiben vom 3.3.2003, BStBl. 2003 I S. 183). Eine Kassenzulassung ist ausreichend für die Freiberuflichkeit (BFH-Beschluss vom 20.3.2003, IV R 69/00, BStBl. 2003 II S. 480). Ein neueres BMF-Schreiben hat Klarheit über die Einordnung zahlreicher Heil- und Heilhilfsberufe gebracht (BMF-Schreiben vom 22.10.2004, BStBl. 2004 I S. 1030).“
„853). Entsprechendes gilt hinsichtlich einer von einem Arzt oder von einem Heilpraktiker, Krankengymnasten, Heilmasseur betriebenen medizinischen Badeanstalt (BFH vom 26.11.1970, BStBl 1971 II S. 249). Ist dagegen eine von einem Arzt betriebene Klinik, ein Kurheim oder Sanatorium ein gewerblicher Betrieb, so gehören auch seine im Rahmen dieses Betriebs erzielten Einnahmen aus ärztlichen Leistungen zu den Einnahmen aus Gewerbebetrieb (BFH vom 12.11.1964, BStBl 1965 III S.“
„Die von Ihnen getragenen Aufwendungen für die Behandlung durch einen Arzt (Allgemeinmediziner oder Facharzt) oder einen Heilpraktiker zur Erkennung, Heilung oder Linderung einer Krankheit und ihrer Folgen oder zur Verhütung der Verschlimmerung einer Krankheit (§ 27 SGB V) sind normalerweise als Krankheitskosten abziehbar (BFH-Urteil vom 15.9.1999, III R 46/97, BStBl. 1999 II S. 761) ...“
„Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch einen Umsatzsteuerbefreiung in Frage kommen, was im § 4 UStG näher geregelt ist. So erheben Angehörige der Heilberufe wie Ärzte, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten (§ 4 Nr. 14 UStG) für ihre Leistungen keine Umsatzsteuer. Tierärzte dagegen berechnen die Umsatzsteuer.“
„sind analog zu den Krankheitskosten abzugsfähig. Es sollte jedoch beachtet werden, daß es sich um einen der "normalen" Heilpraktiker handelt. Kosten für Geistheiler, Wunderheiler, .sind nicht abzugsfähig.“
„Hier erhalten Sie Grundlagenwissen, Entscheidungshilfen und Anleitungen für den erfolgreichen Start in die eigene Praxis. In Kooperation mit dem Verband der Deutschen Heilpraktiker e.V.“