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das Steuer-Kompendium
Heirat
Weiterführende Informationen zum Thema
„Nicht nur die Adresse kann sich ändern, auch der Familienstand. Daher sollten Sie nicht nur in der Rubrik "Verheiratet seit dem" das Jahr der Heirat vermerken, sondern auch mit dem Textmarker den Bearbeiter Ihrer Steuererklärung auf diese Veränderung aufmerksam machen. Denn nur dann können Sie sicher sein, daß für Sie der in der Regel günstigere Splittingtarif angewandt wird ...“
„Vom Scheidungsverfahren abgesehen sind Zivilprozesse generell nicht absetzbar, seien Sie jetzt Kläger oder Beklagter. Gleiches gilt für die Aussteuer Ihrer Tochter, Aufwendungen verheirateter Wehrpflichtiger, die am Wochendende dem Saufen mit den Kameraden entkommen wollen und zur Familie heimfahren, die Kosten einer Adoption oder für die Anschaffung von Haushaltsgeräten. Selbst wenn die Kinder nach sauberer Wäsche schreien. “
„Für jeden von Ihnen ist damit Objektverbrauch eingetreten. Das ändert sich aber bei Heirat, wenn die Immobilie gemeinsam fertig gestellt oder zumindest die Miteigentumsanteile in demselben Kalenderjahr erworben wurden (BFH-Urteil vom 15.3.2000, X R 56/97, BStBl. 2000 II S. 419): Ab dem Jahr der Eheschließung werden die beiden Miteigentumsanteile an dem Objekt zusammengerechnet und gelten als ein Objekt ...“
„Da dies nur bei intakter Ehe möglich ist, müsste entweder die Ehe ohne Trennungsjahr geschieden oder aufgehoben worden sein, oder es müsste sich um einen Todesfall handeln. Weiterhin müsste der andere Ehegatte wieder geheiratet haben und der der Ehegatte und seiner neuer Ehegatte müssten die Zusammenveranlagung wählen können. In diesem Falle wird der verbleibende Ehegatte nach der Splittingtabelle besteuert.“
„Kaufvertrag bis 31.12.2003: â?¬ 30.678). Das gilt unabhängig davon, ob Sie verheiratet sind oder nicht. Bei unverheirateten oder getrennt veranlagten Eltern erhöht sich bei Miteigentum an einer gemeinsamen Wohnung die Einkunftsgrenze für ein gemeinsames Kind bei jedem Elternteil um 50 % (â?¬ 15.000/â?¬ 15.339).“
„Zuwendungen (in Geld oder Geldeswert), die Sie von Ihrem Arbeitgeber innerhalb von drei Monaten vor oder nach der Eheschließung anläßlich Ihrer Heirat erhalten, sind bis zu 315 EUR steuerfrei. Dasselbe gilt auch für Zuwendungen, die anläßlich der Geburt eines Kindes getätigt werden. Bei Zwillingen erhöht sich der Betrag auf 716 EUR, bei Drillingen auf 1.074 EUR .“
„Frau Kramer ist verheiratet und hatte ihrer Sparkasse Anfang 2007 einen Freistellungsauftrag in Höhe von â?¬ 1.000 erteilt. Das noch verbleibende Freistellungsvolumen von â?¬ 602 hatte sie auf eine andere Bank verteilt. Nach Ablauf des Jahres 2007 wurden ihr von ihrer Sparkasse â?¬ 1.500 Zinsen gutgeschrieben.“
„Wenn zwei sich finden, verdoppelt das meist die steuerlichen Möglichkeiten. Wer heiratet, kann zum Beispiel eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Daß hierbei die Rechnung zwei mal zwei allen mathematischen Gesetzen trotzt und eine Summe von drei Haushalten ergibt, werden wir Ihnen anhand eines Beispieles verdeutlichen ...“
„Wird diese Ehe schließlich staatlich sanktioniert, ist aber Vorsicht geboten. Denn nach der Heirat können Unterhaltsleistungen, die der Ehepartner Ihrem Kind bezahlt, Ihren Freibetrag reduzieren. Sie sollten also dafür sorgen, daß während des Studiums der beiden nur Sie die Brötchen verdienen. “
„Prinzipiell ist es also in der Steuer-Spar-Erklärung möglich, das Witwensplitting bei Tod des 1. Ehepartners im Vorjahr und Wiederheirat des Überlebenden durch die Besondere Veranlagung" erhalten. Logischerweise (und gem. den ESt-Richtlinien) muss dies also auch gelten, wenn der Tod des 1.“
„Ãberprüfen Sie Jahr für Jahr, ob die Verträge angepasst werden müssen oder Sie noch weitere Vorsorgemaßnahmen treffen können. Insbesondere durch eine geänderte Lebenssituation, zum Beispiel bei Heirat, Geburt eines Kindes, Ehescheidung, können Anpassungen erforderlich werden.“
„Im BAT war früher geregelt, das einem Mitarbieter für die Heirat ein zusätzlicher freier Tag zu gewähren ist. Im TVöD findet man nichts mher dazu. Ist dies nicht mehr gültig oder wo find ich die Auskunft?“
„Steuerpflichtiger S hatte 1998 seiner damaligen Lebenspartnerin 200.000 DM geschenkt, das entspricht 102.258 EUR. Nach der Heirat 2003 schenkt er ihr weitere 500.000 EUR.“
„Dies könnte z.B. erforderlich sein, wenn durch Heirat die Steuerklassen zu ändern sind. Hier jedoch noch ein Tip, der sich bezahlt machen könnte:“
„Kindervergünstigungen für verheiratete Kinder“
„Optimale Steuerklasse nach Heirat “