Hemmung Der Verjährung
Weiterführende Informationen zum Thema
„3 StVG (Straßenverkehrsgesetz) beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate. Wenn in den ersten drei Monaten ein Bußgeldbescheid ergangen ist, egal ob an den Täter selber oder an den Fahrzeughalter, verlängert sich die First entsprechend ...“
„Die Finanzbehörden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre; unter den gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beträge erstattet oder angerechnet werden.“