Herstellungskosten Eines Gebäudes
Weiterführende Informationen zum Thema
„Abweichend von den obigen Ausführungen sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Gebäudes gemacht werden (anschaffungsnahe Aufwendungen), als Herstellungskosten zu behandeln, wenn sie im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind und durch die Aufwendungen im Vergleich zu dem Zustand des Gebäudes im Anschaffungszeitpunkt das Wesen des Gebäudes verändert, der Nutzungswert erheblich erhöht oder die Nutzungsdauer erheblich verlängert wird (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 22.8 ...“
„Die messtechnischen Anlagen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz-, Strom- und Wasserkosten sind Herstellungskosten des Gebäudes, wenn diese Anlagen im Zuge der Errichtung eines Gebäudes eingebaut werden. Bei späterem Einbau handelt es sich um Erhaltungsaufwand (R 21.1 Abs. 1 EStR 2005).“
„Bei einigen Kosten ist darauf hingewiesen, daß nur der Anteil, der auf das Gebäude entfällt, zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes zu rechnen ist. Dies liegt darin begründet, daß der Kostenanteil, der auf das Grundstück oder - anders ausgedrückt - auf den Grund und Boden entfällt, regelmäßig nicht abgeschrieben werden kann und damit einer anderen Besteuerung unterliegt ...“
„Die Kosten für die beim Bau eines Gebäudes anfallenden Erdarbeiten sind Herstellungskosten des Gebäudes.“
„(1) 1Bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich kann der Steuerpflichtige abweichend von § 7 Abs. 4 und 5 im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs absetzen ...“
„Steuerbegünstigung für vermietete Baudenkmale - erhöhte Absetzung (§ 7i EStG) - Rechtslage bis zum 31.12.2003: Bis zu 10 Prozent der Herstellungskosten sind im Jahr der Herstellung und in den nachfolgenden neun Jahren absetzbar. Das begünstigte Gebäude darf nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Rechtslage ab 1.1.2004 (Maßnahmen die nach dem 31.12.2003 begonnen haben ...“
„Aufwendungen zur Beseitigung dieser Funktionsbeeinträchtigungen sind nachträgliche Anschaffungskosten (BMF-Schreiben vom 18.7.2003, BStBl. 2003 I S. 386 Tz. 35). Nachträgliche Herstellungskosten, die nicht selbstständig abschreibbar sind, entstehen z.B. durch zusätzlich errichtete Wohnräume.“
„Auf die Höhe der entstandenen Kosten kommt es bei einem Dachausbau nicht an. Neben der Begünstigung eines Dachausbaus liegt ein nach § 10e Abs. 2 EStG begünstigter Ausbau immer dann vor, wenn bisherige Neben- oder Zubehörräume unter Einsatz wesentlichen Bauaufwands zu Wohnräumen im engeren Sinne umgewandelt werden (z.B. Ausbau eines Kellers zum Kinderzimmer, Ausbau eines Trockenraumes zum Badezimmer [BFH-Urteil vom 28.4.1992, Az.“
„Führen die wegen ins Untergeschoss eines vermieteten Zweifamilienhauses eindringendes Wasser erforderlichen Baumaßnahmen (u.a. Abbruch einer Zwischenwand, Ersatz einer Tür durch eine größere Fensteranlage) zu erweiterten Nutzungsmöglichkeiten, handelt es sich nach Meinung des FG Köln nicht um eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung (FG Köln vom 20.12.2006, 10 K 4515/03; Az. der Revision IX R 28/07).“
„Auch ein Dauerwohnberechtigter (§§ 31 ff. Wohnungseigentumsgesetz) erhält für seine Anschaffungskosten die Eigenheimzulage, wenn der vor dem Notar abgeschlossene Dauerwohnrechtsvertrag dem Mustervertrag über die Bestellung eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts (Bundesbaublatt 1956, S. 615) entspricht (BMF-Schreiben vom 21.12.2004, BStBl. 2005 I S. 305 Tz. 7) ...“
„Kleinere Mängel führen nicht zur Verwerfung eines Fahrtenbuchs und stattdessen zur Anwendung der 1-%-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind. Mehr “
„Fertigstellung von Teilen eines Gebäudes zu verschiedenen Zeitpunkten “
„Ãberlassung eines Fahrzeugs an selbstständige Handelsvertreter erfolgt entgeltlich (07.08.2008) “
„Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs trotz kleinerer Mängel “