Hinterbliebenen-Pauschbetrag
Weiterführende Informationen zum Thema
„Voraussetzung für den Hinterbliebenen-Pauschbetrag ist, dass Ihnen für das betreffende Kalenderjahr zumindest für einen Monat laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sind, der Anspruch darauf ruht oder durch eine Kapitalzahlung abgefunden worden ist. Hinterbliebenenbezüge können u.a. Witwenrente, Witwerrente, Waisenrente und Geschiedenen-Witwenrente sein.“
„Steht der Hinterbliebenen-Pauschbetrag einem Kind zu, für das Sie Kindergeld oder einen Freibetrag für Kinder erhalten, so können Sie den Pauschbetrag auf sich übertragen lassen (§ 33b Abs. 5 EStG). Hierfür gelten die gleichen Regelungen wie bei der Ãbertragung des Behinderten-Pauschbetrages von Kindern auf die Eltern.“
„weil die über 18 Jahre alte Waise die Schul- oder Berufsausbildung beendet hat, so handelt es sich nicht um ein Ruhen der Hinterbliebenenbezüge, sondern es besteht kein Anspruch auf Hinterbliebenenbezüge. In diesen Fällen kann deshalb der Hinterbliebenen-Pauschbetrag nicht gewährt werden.“
„ Die Pflegeperson darf keine Einnahmen erhaltenHinterbliebenen-Pauschbetrag“