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Ich-AG
Weiterführende Informationen zum Thema
„Nach den Vorstellungen der Hartz-Kommission drückt der Begriff Ich-AG aus, dass Arbeitslose ihre eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht nur als Arbeitnehmer einbringen, sondern vor allem auch als Selbständige umsetzen können. Der Idee der Ich-AG liegt die These zu Grunde, in Deutschland existiere ein "großer Bedarf an kostengünstigen Dienstleistungen" ...“
„Da bei der Ich-AG bis zum 30.6.2006 beantragte Förderungen längstens bis zum 30.6.2009 weiterlaufen können (wenn der Existenzgründer die Voraussetzungen im zweiten und dritten Jahr erfüllt), sollen Sie sich natürlich trotzdem informieren können. Deshalb stellen wir Ihnen den Beitrag an dieser Stelle weiter zur Verfügung.“
„Anstelle der Förderung für eine Ich-AG wurde ab 1.8.2006 der »Gründungszuschuss« eingeführt (§ 57 SGB III). Dieser Zuschuss für arbeitslose Arbeitnehmer, die eine selbstständige Existenz gründen, ist gemäß Â§ 3 Nr. 2 EStG steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.“
„Das Arbeitsamt bietet seit dem 01.08.2006 eine neue Form der Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ? den ?Gründungszuschuss-. Die beiden bisherigen Fördermöglichkeiten, die so genannte ?Ich-AG- sowie das Überbrückungsgeld, sind Auslaufmodelle.“
„Mit Hilfe zahlreicher Beispiele, Checklisten und Entscheidungshilfen zeigt Ihnen dieser TaschenGuide auf leicht verständliche Weise, wie Sie den Sprung in die Selbstständigkeit meistern, eine Ich-AG gründen und dabei Zuschüsse erhalten können.“
„Ich-AG und Kranken-/Rentenversicherung“