Immaterielle Wirtschaftsgüter
Weiterführende Informationen zum Thema
„Bei den Aufwendungen für die Homepage und dem Firmenlogo handelt es sich, sofern die Voraussetzungen für eine Bilanzierungsfähigkeit in beiden Fällen überhaupt erfüllt sind, um immaterielle Wirtschaftsgüter.“
„1 Nr. 5 EStG) bis zu â?¬ 410,00 netto (ohne Umsatzsteuer), die selbstständig nutzbar sind (R 6.13 EStR 2005). Dazu gehört auch Software, obwohl dies ein immaterielles Wirtschaftsgut ist. Sie können auf die GWG-Abschreibung verzichten und normal abschreiben. Typische GWGs sind zum Beispiel Adressiermaschine, Autotelefon, Bücher, Handy, Arztinstrumentarium, Lampen, Paletten, Regale, Schreibtischkombination und betrieblich genutztes Geschirr.“
„Als vereinnahmte Miet- und Pachtzinsen sind sämtliche Gegenleistungen für entgeltliche Nutzungsüberlassungen anzusehen. Der Begriff umfasst die Entgelte für die Ãberlassung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens wie z.B. Grund und Boden, Gebäude, Mietwohnungen, bewegliche oder immaterielle Wirtschaftsgüter. Auf die Bezeichnung des Vertrages über eine Nutzungsüberlassung kommt es nicht an ...“
„Immaterieller Vermögensgegenstand“
„Gegenstand einer Entnahme können alle Wirtschaftsgüter sein, die zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen gehören, also auch immaterielle (Einzel-)Wirtschaftsgüter, z.B. ein Verlagswert, sowie Nutzungen und Leistungen, auch wenn sie in der Bilanz nicht angesetzt werden können.“
„Für die Begründung einer Betriebsaufspaltung ist ausreichend, wenn dem Betriebsunternehmen immaterielle Wirtschaftsgüter, z. B. der Firmenname oder Erfindungen, überlassen werden, die dem Besitzunternehmen gehören (>BFH vom 6.11.1991 - BStBl 1992 II S. 415).“
„(2) Für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist ein Aktivposten nur anzusetzen, wenn sie entgeltlich erworben wurden.“