Innergemeinschaftliches Verbringen
Weiterführende Informationen zum Thema
„Wie eine innergemeinschaftliche Lieferung wird das sogenannte innergemeinschaftliche Verbringen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei gestellt. Hierunter versteht man das Verbringen eines Gegenstands von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen zur eigenen Verfügung des Unternehmers, zum Beispiel das Verbringen von Gegenständen des Anlagevermögens zur weiteren Verwendung von Deutschland nach Belgien ...“
„ R 15b UStR 2008 - Innergemeinschaftliches Verbringen “