Steuerglossar.de
das Steuer-Kompendium
Internet
Weiterführende Informationen zum Thema
„Das jedenfalls plant Bundesjustizministerin Brigitte Zypries - und hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Ziel des Gesetzes: Die Internetauktion von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher gepfändet wurden, soll als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort etabliert werden. Bisher werden bewegliche Sachen - also keine Grundstücke - vor Ort durch den Gerichtsvollzieher als Präsenzversteigerung versteigert ...“
„Leider ist davon auszugehen, dass Sie früher oder später von Ihrem Finanzamt Post erhalten oder schlimmer noch: Besuch von der Steuerfahndung. Denn die Steuerschergen setzen die intelligente Suchsoftware "Xpider" ein, die viele Verkaufs- und Auktionsplattformen im Internet durchforstet. Ergibt sich aus den Verkäufen, dass ein Anbieter von Waren nicht bei der Finanzverwaltung als Unternehmer gemeldet ist (z.B ...“
„Im Gegensatz zu den Erklärungsprogrammen von CD-ROM setzt SteuerFuchslediglich einen Rechner mit Internetzugang sowie einen gängigen Webbrowser mit einem beliebigen Betriebssystem voraus. Es werden mit Ausnahme des weitverbreiteten Adobe Reader® für PDF-Dokumente keine Zusatzprogramme benötigt. Darüber hinaus entfallen bei SteuerFuchs Kosten und Zeitaufwand für Anschaffung, Installation und Aktualisierung.“
„Für immer mehr von uns ist das Heim aber auch der Arbeitsplatz. Und Internet, Datenautobahnen und Kommunikationsdienste werden diesen Trend noch weiter verstärken. Heimarbeit ist dabei zwar sozial weniger abgesichert, aber zumindest steuerlich begünstigt. Denn wenn Sie im Sinne des Heimarbeitsgesetzes als Heimarbeiter tätig sind, ist die Absetzung eines Arbeitszimmers in voller Höhe völlig unproblematisch.“
„Dafür brauchen Sie jedoch die Zustimmung des Unterhaltsempfängers auf der so genannten Anlage U. Diese können Sie beim Finanzamt anfordern oder aus dem Internet downloaden. Diese Zustimmung erhalten Sie dann ohne Probleme, wenn die empfangende Person sonst keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat und deshalb wegen der Existenzfreigrenze gar keine Steuer zahlen muss.“
„Zur offline-Nutzung laden Sie das Formular vom Formularserver durch Anklicken des nachfolgenden Symbols  (Formularpaket herunterladen) auf Ihren Rechner herunter und füllen es statt im Internet Browser im FormsForWeb® Filler aus. Sie können das Formular dann in beliebigen Versionsständen speichern und ausdrucken.“
„Das kommt darauf an! Mit Elster ist es möglich, bestimmte Erklärungen online im Internet auszufüllen und abzugeben. Die Einkommensteuer-Jahreserklärung gehört jedoch noch nicht dazu. Für sie ist ein Download der jeweiligen Formulare erforderlich (Informationen unter www.elster.de).“
„Pentium® PC ab 350MHZ, mind. 256 MB RAM, CD-ROM-Laufwerk, ab Windows 98 (Finanzverwaltung unterstützt ELSTER ab Windows 2000), für USB Installation: USB 2.0-Stick ab 256 MB, Internet Explorer 6.0 oder Firefox 2.0 (oder höher)“
„Die Steuerbefreiung gilt dabei für sämtliche Kosten, die durch Ihre private Mitbenutzung entstehen, also z. die Telefongebühren für Festnetz- und Mobiltelefon oder die Providergebühren, wenn Sie im Internet privat surfen.“
„Steuerportal im Internet mit vielen aktuellen Informationen rund um das Thema Steuern + kostenloser Steuernewsletter“
„Download AICPA/WebTrust-ISPSM Principles and Criteria for Internet Service Providers in Electronic Commerce AICPA“
„Anwaltsinfos.de Internetführer von A-Z für Rechtsanwälte (DNN DataNet GmbH)“
„Zwangsvollstreckungen: Bald mehr Versteigerungen im Internet? “
„Internet-PC in der Anwaltskanzlei: 1:1 für Rundfunkgebühren“