Investitionszulage, Anschaffungskosten
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Die Einnahmen-Ãberschuss-Rechnung
„Nicht einkommensteuerpflichtige Einnahmen wie z.B. die Investitionszulage, Ãberbrückungsgeld, Gründungszuschuss (§ 3 Nr. 2 EStG) sind nicht anzugeben.“
AfA-Tabelle (Abschreibungstabelle) für allgemein verwendbare Anlagegüter
„hochwertige (ab 1.000 DM/m2 bzw. Anschaffungskosten über 500 Euro/m2 bei Anschaffung oder Herstellung nach dem 31.12.2001)“