Investitionszulage
Weiterführende Informationen zum Thema
„in (West- und Ost-)Berlin (Gebietsstand zum 3.10.1990) gab es bis einschließlich 1998 eine Sonderabschreibung nach § 4 Fördergebietsgesetz (FörderGG). Diese wurde ab 1999 durch die Investitionszulage ersetzt (§§ 3, 3a InvZulG). Noch bis zum Jahr 2002 waren AfA-Beträge nach § 4 FörderGG absetzbar, die Sie bisher nicht ausgeschöpft haben ...“
„Gefördert werden kleinere Betriebe des verarbeitenden Gewerbes sowie produktionsnahe Dienstleister, die neue Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (außer PKW und â??GWG) in der Zeit vom 1.1.2005 bis 31.12.2006 anschaffen. Nach dem Investitionszulagengesetz 2007 ist die Förderung bis 2009 möglich ...“
„ § 5a InvZulG 2007 - BegünstigteInvestitionen, Investitionszeitraumund Höhe der Investitionszulagein dem nicht zum Fördergebiet im Sinnedes § 1 Abs. 2 gehörenden Teil des Landes Berlin“