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das Steuer-Kompendium
Jahreswagen
Weiterführende Informationen zum Thema
„Diese Restnutzungsdauer können Sie selbst schätzen, müssen dabei aber Alter, Zustand und Art der voraussichtlichen Nutzung des Fahrzeugs berücksichtigen (BMF-Schreiben vom 28.5.1993, BStBl. 1993 I S. 483 Tz. 2). Handelt es sich also um einen Jahreswagen, legen Sie im Normalfall eine Restnutzungsdauer von fünf Jahren zugrunde ...“
„Der Endpreis ist der Preis, den der Endverbraucher an dem Tag zahlen muss, an dem Sie das Produkt erwerben. Beim Kauf von Jahreswagen durch Werksangehörige ist der sog. Listenpreis zugrunde zu legen. Ob hier statt der Rabattregelung auch die evtl.“
„Ermittlung des geldwerten Vorteils bei Jahreswagen (Rabattbesteuerung) - Umsetzung BFH-Urteil vom 5.09.2006 - VI R 41/02 “