Steuerglossar.de
das Steuer-Kompendium
Journalisten
Weiterführende Informationen zum Thema
„Gaststätten- bzw. Lokalrechnungen eines Journalisten, die anläßlich eines Informations- oder Hintergrundgesprächs entstanden, müssen nicht die Namen der bewirteten Personen enthalten. Die steuerliche Abzugsfähigkeit bleibt auch ohne Namensnennung erhalten. Dadurch soll das besondere Vertrauensverhältnis des Journalisten zu seinem Informanten gewahrt bleiben.“
„3 Satz 2 und Abs. 5 BHO wird zugelassen, dass im Rahmen der Ausbildungsangebote des VN-Ausbildungszentrums der Bundeswehr in Hammelburg für Journalisten sowie Journalistenschüler je Teilnehmer auf die Erstattung von bis zu 70 v. der Lehrgangskosten verzichtet werden kann.“
„Journalisten können die nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG geforderten Angaben zu Teilnehmern und Anlass einer Bewirtung in der Regel nicht unter Berufung auf das Pressegeheimnis verweigern (>BFH vom 15.1.1998 - BStBl II  S. 263).“
„bei Architektenwettbewerben, nicht dagegen Preise, die das Gesamtwerk oder die Forschungstätigkeit des Empfängers honorieren sollen, z.B. Goethepreis, Nobelpreis, Theodor-Wolff-Preis bei Journalisten, Friedenspreis des Buchhandels u.ä.“
„"Für Einsteiger und die meisten Journalisten im Bereich Text und Hörfunk ist Quicken Home&Business 2007 die beste Wahl."“
„häusliches Büro des selbständigen Handelsvertreters, des selbständigen übersetzers oder des selbständigen Journalisten,“
„der Kaufpreis für einen Fotoapparat bzw. Digitalkamera bei Fotografen, Journalisten oder Gutachtern;“