Kapitallebensversicherungen
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Die Vorsorgehöchstbeträge ab 2005
„Als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden dabei aber nur die nach neuem Recht ab 2005 abziehbaren Altersvorsorgeaufwendungen und sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Das bedeutet: Beiträge zu Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen werden nur dann berücksichtigt, wenn die Laufzeit vor dem 1.1.2005 begonnnen hat und mindestens ein Versicherungsbeitrag bis zum 31.12.2004 eingezahlt worden ist.“
Bundesministerium der Finanzen: Alterseinkünfte / Altersvorsorge
„Januar 2005 steuersystematisch korrekt eingeordnet. Fragen im Zusammenhang mit der Änderung der Besteuerung von Erträgen aus Kapitallebensversicherungen wurden im BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2005 [Download] geklärt.“
Bundesministerium der Finanzen: Abgeltungsteuer einfach erklärt: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten
„Das heißt: Riester-Fondssparpläne, Rürup [Glossar] -Rente und betriebliche Vorsorgepläne bleiben von der Abgeltungsteuer ausgenommen ...“