Kilometerpauschale
Weiterführende Informationen zum Thema
„Die notwendigen Mehrkosten für die doppelte Haushaltsführung gewähren den Arbeitenden fern der Heimat nur eine Familienheimfahrt wöchentlich. Wenn Sie also ein rechter Familienmensch sind und so gar nicht von Ihrem Mann oder den Kindern lassen können, sollten Sie sich überlegen, ob es nicht günstiger für Sie ist, statt der doppelten Haushaltsführung einfach nur die tatsächlichen Heimfahrten über die Kilometerpauschale als Fahrten zwischen dem heimischen Herd und der Arbeitsstelle abzusetzen ...“
„Nutzt ein Unternehmer für betriebliche Fahrten den unentgeltlich überlassenen PKW eines Dritten (z.B. Ehegatte, Kind, Lebenspartner), ist der Ansatz der Kilometerpauschale als Betriebsausgaben ohne Abschluss eines Mietvertrages (Nutzungsvereinbarung) mit dem Eigentümer des PKW leider nicht möglich (FG Nürnberg vom 29.8.2002, VII 201/1999, DStRE 2003 S. 1198). Es sind nur die laufenden, selbst getragenen Kosten (wie z.B. Benzin) absetzbar.“
„Die Ermittlung der Reisekosten nach Dienstreisegrundsätzen kommt nur in Betracht, wenn Sie die Geschäftsreise mit Ihrem privaten PKW machen. Sind Sie dagegen mit Ihrem Betriebs-PKW geschäftlich unterwegs, wirken sich alle tatsächlichen Kosten des PKW als Betriebsausgaben aus; auch wenn diese unter der Kilometerpauschale liegen, haben Sie auf diese keinen Anspruch (FG Baden-Württemberg vom 18.12.1996, 12 K 64/94, EFG 1997 S. 397).“
„Fahrtkosten können alternativ zur Kilometerpauschale mit dem individuellem Kilometersatz als Werbungskosten zum Ansatz kommen. Mit dem individuellem Kilometersatz können alle Kosten, die mit dem Fahrzeug im Zusammenhang stehen, berücksichtigt werden. Alle Kosten wie zum Beispiel Abschreibung, Benzin, Versicherung werden addiert und dann auf die privat gefahrenen und die dienstlich gefahrenen Kilometer verteilt.“
„Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe engagiert sich im Ringen um Steuergerechtigkeit. Zur Kürzung der Kilometerpauschale für den Weg zur Arbeitsstelle wurden bisher über 70.000 Protestnoten an die gesetzgebenden Gremien übergeben. Der Protest geht weiter! Beteiligen auch Sie sich daran!“
„In dem Steuerkompass (E1-2: Betriebsausgaben-PKW) steht es, dass ein unentgeltlich überlassener PKW eines Dritten kann nicht über Kilometerpauschale als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Es sei denn, dass eine Nutzungsvereinbarung mit der Eigentümerin abgeschlossen ist.“
„engagiert sich im Ringen um Steuergerechtigkeit. Zur Kürzung der Kilometerpauschale für den Weg zur Arbeitsstelle wurden über 70.000 Protestnoten unserer Mitglieder an die gesetzgebenden Gremien übergeben. Die Chancen sind gut, die Steuergerichte, u.a ...“
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