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das Steuer-Kompendium
Kinder
Weiterführende Informationen zum Thema
„Kann Ihr Kind seine Berufsausbildung mangels eines Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen, bemüht es sich aber ernsthaft um einen solchen, können Sie Kindergeld bzw. die Freibeträge für Kinder bekommen (§ 32 Abs. 4 Nr. 2c EStG). Der Anspruch auf Kindergeld/Freibeträge für Kinder besteht längstens bis zu dem Monat, in dem das Kind das 25. Lebensjahr (in Ausnahmefällen 26.“
„Die Begründung des Klägers, er besuche seine Kinder in den USA um bei diesen krankhafte Anpassungsstörungen zu vermeiden, konnte die Richter nicht überzeugen. Der Begründungsversuch ist jedoch verständlich: Besuchsfahrten, die ausschließlich zur Heilung oder Linderung einer Krankheit unternommen werden oder den Zweck haben, eine Krankheit zu lindern, sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig (BFH, Urteil vom 27.9.2007, Az. III R 28/05).“
„Erhält Ihr Kind in einer Vier-Monats-Lücke Arbeitslosengeld, sieht der BFH die Unterhaltssituation als gegeben an und berücksichtigt diese Monate beim Kindergeld (BFH-Urteil vom 15.7.2003, VIII R 77/00, BStBl. 2003 II S. 845). Ãbt ein Kind während der Vier-Monats-Lücke eine Vollzeittätigkeit aus - nach Ansicht der Finanzverwaltung ist das der Fall bei einer vertraglichen Arbeitszeit von mindestens 3/4 der üblichen Arbeitszeit (DA-FamEStG 63.3.2.6 Abs ...“
„Unabhängig vom Alter werden Kinder berücksichtigt, wenn sie wegen einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Das Kind muß schwerbehindert sein (also einen Schwerbehindertenausweis haben) und sich nicht selbst unterhalten können. Das ist der Fall, wenn es wegen der Behinderung nicht erwerbstätig sein kann und es keine ausreichenden Einkünfte und Bezüge oder Vermögen zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes hat.“
„Ein arbeitssuchendes Kind wird über das 21. Lebensjahr hinaus berücksichtigt (§ 32 Abs. 5 EStG), wenn es den gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst geleistet hat oder sich freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst gemeldet hat oder eine befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt hat, denn während dieser Zeit hatten die Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld ...“
„Für ein Kind im Alter zwischen 18 und 25 Jahren - in Ausnahmefällen auch bis 27 Jahren - haben Sie Anspruch auf Kindergeld bzw. Freibeträge für Kinder, wenn es sich in der Berufsausbildung befindet (§ 32 Abs. 4 Nr. 2a EStG). Dabei wird für jeden Monat einzeln überprüft, ob tatsächlich eine Berufsausbildung vorliegt ...“
„Unterhaltsleistungen dürfen im Allgemeinen nur insoweit als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, als sie in einem angemessen Verhältnis zum Nettoeinkommen des Leistenden stehen und diesem nach Abzug der Unterhaltsleistungen noch die angemessenen Mittel für die Bestreitung des Lebensbedarfs für sich sowie gegebenenfalls für seine Ehefrau und seine Kinder verbleiben.“
„Die Kindertagesbetreuung in Deutschland wird ausgebaut. Gerade Kindern aus sozial schwachen Familien gibt sie mehr Chancen auf frühkindliche Bildung. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird verbessert. Bis zum Jahr 2013 sollen Betreuungsmöglichkeiten für 35 Prozent der unter Dreijährigen bereitstehen.“
„VI R 40/98, BStBl. 2000 II S. 72), ist ohne altersmäßige Begrenzung beim Kindergeld bzw. den Freibeträgen für Kinder zu berücksichtigen (§ 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG). Die Behinderung und nicht die Lage auf dem Arbeitsmarkt muss ursächlich für die Bedürftigkeit sein ...“
„Widmet Ihr volljähriges Kind freiwillig seine Zeit bestimmten sozialen oder ökologischen Tätigkeiten, haben Sie Anspruch auf Kindergeld/die Freibeträge für Kinder (§ 32 Abs. 4 Nr. 2c EStG). Der Anspruch besteht längstens bis zum 25. Lebensjahr (in Ausnahmefällen 26.“
„Der Beitragssatz liegt zurzeit bei 1,7 Prozent bzw. bei 1,95 Prozent für Versicherte ohne Kinder, die nach dem 31.12.1939 geboren sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben. Zum 1.“
„1 oder 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtiges Kind können die Beträge nach den Sätzen 1 bis 3 nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen seines Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind.5Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für einen Freibetrag nach den Sätzen 1 bis 4 nicht vorliegen, ermäßigen sich die dort genannten Beträge um ein Zwölftel ...“