Kinderbetreuungskosten
Weiterführende Informationen zum Thema
„Neben der gewohnten Beratung und Erstellung ihrer Steuererklärung standen die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bei den Kinderbetreuungskosten im Mittelpunkt. Hierbei konnten auch Hinweise für ihren Partner gegeben werden, die ihn veranlassten ebenfalls Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein zu werden. Auch war Frau Bergmann noch nicht bekannt, dass bestimmte Betriebskosten ihrer Mietwohnung mit einem prozentualen Anteil, unter Beachtung eines Höchstbeitrages, die Steuerlast senken.“
„Außerdem können zusätzlich sog. erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten als Werbungs- oder Sonderkosten steuerlich berücksichtigt werden. Dies setzt voraus, dass die Eltern entweder berufstätig sind oder sich noch in einer Ausbildung befinden (Grundlage: § 4f EStG, dies gilt seit dem 01. Januar 2006).“