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Kinderzulage
Weiterführende Informationen zum Thema
„Bei Eltern, die die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllen, wird die Kinderzulage grundsätzlich der Mutter zugeordnet (§ 85 Abs. 2 EStG), dem Vater nur auf Antrag beider Eltern (dazu Kreuz in Zeile 17 der Anlage AV setzen und die Anzahl der Kinder eintragen). Sind die Eltern nicht verheiratet, getrennt lebend oder geschieden, bekommt der Elternteil die Kinderzulage, an den das Kindergeld ausgezahlt wird.“
„Der Versicherte erhält zum einem vom Staat eine Altersvorsorgezulage. Diese setzt sich aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage beträgt derzeit 114 Euro, ab dem Beitragsjahr 2008 154 Euro. Der Förderberechtigte kann zudem für jedes Kind, für das ihm Kindergeld ausgezahlt wird, zusätzlich eine Kinderzulage von aktuell bis zu 138 Euro (ab 2008: 185 Euro) in Anspruch nehmen.“
„Haus gebaut, Kinderzulage, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Entfernungspauschale, Abgeltungssteuer und diverse Gerichtsurteile dazu ? sehen Sie noch durch?Familie Wedtke aus Schlungwitz ist ein langjähriges Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein. Sie wird von der Beratungsstellenleiterin, Frau Ines Kasper des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. in 02625 Bautzen, Hohengasse 13, Tel.: 035937/80282, in Steuerfragen betreut.“
„Für den Fall der späteren, satzungsgemäß vorgesehenen Anschaffung der Wohnung sind die für die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen in Anspruch genommenen Zulagenbeträge (Fördergrundbetrag und Kinderzulage) auf die für die Wohnung in Betracht kommenden Zulagenbeträge anzurechnen. Nicht erforderlich für die Inanspruchnahme der EigZulG nach § 17 ist die Nutzung einer Wohnung der Genossenschaft durch den Genossen.“
„1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder steht er im Inland in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, so wird sein Anspruch auf Kindergeld für ein Kind nicht nach Satz 1 Nr. 3 mit Rücksicht darauf ausgeschlossen, dass sein Ehegatte als Beamter, Ruhestandsbeamter oder sonstiger Bediensteter der Europäischen Gemeinschaften für das Kind Anspruch auf Kinderzulage hat.“
„§ 9 Abs. 5 Satz 1 und 2 EigZulG eine jährliche Kinderzulage von 4.602 EUR (6 x 800 EUR), insgesamt für den Förderzeitraum also 36.816 DM, obwohl der Wohnraumbedarf der Kinder durch die ETW in der Eifel nicht abgedeckt wird. Die gesamte Eigenheimzulage des A erreicht mit insgesamt 47.040 EUR mithin annähernd die Anschaffungskosten der ETW.“
„Der Fördergrundbetrag beläuft sich auf maximal 1.250 Euro (bisher 2.556 Euro). Die Kinderzulage sinkt von 800 Euro auf 767 Euro. Die für die Förderung maßgebliche Einkunftsgrenze sinkt von 81.807 Euro auf 70.000 Euro (Alleinstehende; Ehegatten doppelte Beträge). Für jedes Kind erhöht sich dieser Betrag um 30.000 Euro (bisher 30.678 Euro).“
„Nach § 9 Abs. 5 Satz 1 EigZulG beträgt die Kinderzulage 800 EUR für jedes Kind. Es muß sich um Kinder handeln, für die der Anspruchsberechtigte oder sein Ehegatte im Kalenderjahr des Förderzeitraums einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält. Ist zweifelhaft, ob ein über 18 Jahre altes Kind die Einkunftsgrenze nach § 32 Abs.“
„Und die Förderung wird dieses Jahr noch attraktiver. So wurde die Grundzulage von 114 Euro auf 154 Euro und die Kinderzulage 138 Euro auf 185 Euro erhöht. Zusätzlich sind die Riester-Beiträge von der Einkommensteuer befreit. Für Kinder, die in 2008 oder später geboren werden, wird die Zulage auf 300 Euro pro Jahr erhöht.“
„Bei einem Neubau/Altbau kann die Eigenheimzulage (inkl. Kinderzulage) nur bis zu 100 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewährt werden. Für einen Ausbau/eine Erweiterung mit Bauantrag/Baubeginn ab 1997 können nur maximal 50 % der Herstellungskosten als Eigenheimzulage gewährt werden.“
„1996) lag die weitere Voraussetzung "Kindergeld" nicht mehr vor (letztmalig Mai 1996). Neben der Eigenheimzulage (Grundförderung) ist keine Kinderzulage mehr zu gewähren, da der Anspruchsberechtigte zum Beginn der Eigennutzung kein Kindergeld (oder Kinderfreibetrag) erhält.“
„(4) Wird nach Ablauf des Beitragsjahres festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer Kinderzulage nicht vorgelegen haben, ändert sich dadurch die Berechnung des Mindesteigenbeitrags für dieses Beitragsjahr nicht.“
„soeben habe ich in einem Update eines Abrechnungsprogammes gelesen, dass die Kinderzulage (Besitzstand) auch um 3,1% erhöht wird. In den Tarifänderungen konnte ich davon jedoch nirgends etwas lesen. Ist das wirklich so der Fall?“
„In manchen Fällen kommt es aber darauf an, ob Sie das Kindergeld ausgezahlt bekommen. Das ist zum Beispiel für die Kinderzulage bei der Altersvorsorge so und auch bei dem Familienzuschlag für Beamte.“
„Ist die gesetzliche dreijährige Kindererziehungszeit vorbei, muss sie keinen Beitrag mehr leisten. Wenn nicht anders vereinbart, fließt die Kinderzulage automatisch auf das Konto der Ehefrau. “
„In Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen wird eine Zulage gezahlt, die sich aus einer Grundzulage (§ 84) und einer Kinderzulage (§ 85) zusammensetzt.“