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das Steuer-Kompendium
Klage
Weiterführende Informationen zum Thema
„Durch gesundheitliche Gründe wurden Rücklagen, die für die erwartete Steuernachzahlung angespart worden sind, aufgebraucht.“
„Dies ist indes eine Frage, die von der hier in Rede stehenden Verjährungsunterbrechung rechtlich und methodisch zu unterscheiden ist. Für die Unterbrechung der Verjährung reicht es aus, dass der ergriffene Rechtsbehelf - hier die gegen die Gewinnfeststellungsbescheide erhobene finanzgerichtliche Klage - unter den Gesichtspunkten der Prozessökonomie und der Zweckmässigkeit ein nahe liegendes Mittel war, zunächst die Rechtmässigkeit der streitigen Steueransprüche selbst klären zu lassen ...“
„Wenn Sie gegen Ihren Kirchensteuerbescheid, der meist in den Einkommensteuerbescheid integriert ist, Einspruch oder Klage erheben wollen, finden Sie die dafür zuständige Stelle in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides. Ãber einen Einspruch gegen die Festsetzung des besonderen Kirchgeldes entscheidet nicht das Finanzamt, sondern die zuständige Kirchenbehörde. Bei einer fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung des Finanzamtes verlängert sich die Rechtsbehelfsfrist auf ein Jahr.“
„Insofern gehören sie derselben Partei (Begriff aus dem deutschen Recht) an, aber man sollte sie gleichwohl nicht parteiisch nennen. Gegen die Entscheidung dieser Stelle des Finanzamts, der sogenannten Einspruchsentscheidung, ist die Klage möglich. Diese Klage wird von den zuständigen Finanzgerichten entschieden. Im Gegensatz zum Verfahren im Finanzamt fallen hier Kosten an, wenn der Prozeß verloren wird.“
„In 1997 lag die Klage eines Lehrers beim Bundesfinanzhof vor, der gegen die Begrenzung des Abzugs auf 2.400 DM klagte (anhängiges Verfahren, Az: VI R 4/97). Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hatte als Vorinstanz keinen Verfassungsverstoß in der Abzugsbegrenzung gesehen. Die Klage wurde endgültig entschieden (BStBl 1998 II Seite 351), Die Begrenzung auf 1.250 EUR verstößt nicht gegen die Verfassung.“
„Zunächst eine Erklärung zu eventuellen Motivation von A, sich doch ans Arbeitsgericht zu wenden: Das arbeitsgerichtliche Verfah-ren ist kostengünstiger und es gibt in der ersten Instanz auch im Falle der Prozessniederlage keine Erstattungspflicht der Anwaltskosten der Gegenseite. Die Klage beim Arbeitsgericht ist hier aber aufgrund anderweitiger Anhängigkeit (Amtsgericht) unzulässig. Es müsste ein abweisendes Prozessurteil ergehen ...“
„Die Abgrenzung von privater Neigung und Berufskleidung fällt aber nicht immer so leicht. So hat der Bundesfinanzhof am 19.1.96 die Klage eines Leiters eines staatlichen Forstamtes abschlägig beschieden. Er hatte auf einen mit Dienstabzeichen versehenen Lodenmantel als typische Berufskleidung absetzen wollen und ist damit gescheitert. “
„Dieser Schaden ist durch die amtspflichtwidrige Sachbehandlung des Beamten des beklagten Landes verursacht worden. Da der von dem Kläger dargetane Schaden von dem beklagten Land nicht substantiiert bestritten worden ist, waren dem Kläger auf vorliegende Klage hin der entgangene Wiederanlagezins in Höhe von 75,00 DM zuzusprechen.“
„Der Einspruch war erfolgreich. Gegenstand der Klage und der abgetretenen Schadensersatzansprüche wegen Amtspflichtverletzung sind die den ... entstandenen außergerichtlichen Auslagen, nämlich die mit Gebührenabrechnung vom 25.03.1992 geltend gemachten Gebühren der Klägerin (Anlage K 4 = As. 73).“
„Die 2007 vorgenommene Zuordnung der Fahrten zur Arbeit zur Privatsphäre hat das Verfassungsgericht bisher stets abgelehnt. Im Interesse aller von dieser nun gültigen Einschränkung betroffenen Pendler und natürlich unserer Mitglieder war die Klage gegen diese Gesetzgebung zwingend geboten.“
„Vor dem Landgericht herrscht Vertretungszwang (§ 78 Absatz 1 Satz 1 ZPO). Dies könnte ein Vorteil für die klagende Partei sein, weil sich auch das Finanzamt vertreten lassen muss und dadurch möglicherweise eine bessere Waffengleichheit entsteht.“
„Erfahrungsgemäß dauert es aber noch eine Weile, bis es ein FG-Urteil gibt, gegen das Revision eingelegt werden kann. Deshalb müssen Sie entscheiden, ob sich das Risiko einer Klage lohnt, falls der Finanzbeamte das Verfahren nicht ruhen lässt.“
„ Nachdem die Kläger zunächst einen Betrag von 720,50 DM klageweise geltend gemacht haben, haben sie in der Folge die Klage in Höhe von 15,50 DM zurückgenommen.“
„steht daher wegen des Einspruchs gegen den Einkommenssteuerbescheid 1990 ein Schadensersatzanspruch gegen den Beklagten nicht zu. Die Klage war demnach als nicht begründet abzuweisen.“
„Hierdurch seien ihr Kosten entstanden, die sie auf insgesamt 33.080,52 DM beziffert. Wegen der Berechnung wird auf Seite 2 der Klageschrift Bezug genommen.“
„Auflösung von in organschaftlicher Zeit gebildeten Kapitalrücklagen; Folgerungen aus dem BFH-Urteil vom 8. August 2001 - I R 25/00“
„12. 2005 anhängigen Klage. Dazu kommt, dass die Abfindungen dem Arbeitnehmer vor dem 1. 2008 zufließen müssen.“
„Einspruchsverfahren sorgfältig führen! Klage vor dem Finanzgericht kann teuer werden! pm2004-25.pdf “