Kleinunternehmer, Umsatzsteuer
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„Das Geld fließt also direkt an Sie zurück. Als Kleinunternehmer, dessen Jahresumsatz bisher unter 16.620 EUR lag und auch im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR nicht übersteigen wird, stellt man Sie vor die Wahl, Umsatzsteuer zu erheben. Wir raten dazu, diese profitable Möglichkeit zu nutzen. Denn dann schwimmen Sie immer oben.“
„Ihr Gebrauch ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Leistungsempfänger ein pauschal versteuernder Landwirt oder Forstwirt ist oder als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer erhebt. Des Weiteren kann sie nicht zur Anwendung kommen, wenn der Leistungsempfänger nur zum Teil steuerfreie Umsätze ausführt und folglich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Anwendung der Nullregelung muss durch den Leistungsempfänger dem leistenden Unternehmen bescheinigt werden.“
„Als Kleinunternehmer können Sie aber auch auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten und zur normalen Umsatzbesteuerung, das heißt »zur Regelbesteuerung« optieren (§ 19 Abs. 2 UStG). Das dürfen Sie allerdings nur dann, wenn Ihre Umsätze auch grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind und nicht etwa zu den umsatzsteuerfreien Tätigkeiten gehören.“
„Ich würde natürlich gern die Vorsteuer auf die Investitionen für die(zukünftigen) steuerpflichtigen Vermietungsumsätze geltend machen OHNE im Gegenzug die Umsatzsteuer auf die nebengewerblichen KU-Umsätze (an Privatleute) aus den Brutto-Umsätzen nachzuentrichten. Der Umsatzsteuerschaden wäre auch höher als die 10% Vorsteuer, die nach 15a verloren gingen.“
„Aus Vereinfachungsgründen bleiben »Kleinunternehmer« von der Umsatzsteuer verschont, auch wenn ihre Umsätze eigentlich umsatzsteuerpflichtig wären (§ 19 Abs. 1 UStG). Sie können sich jedoch freiwillig für die normalen umsatzsteuerlichen Vorschriften entscheiden.“
„dem Unternehmer im Sinne des § 2 die Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie den Namen und die Anschrift der Person, der die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde;“
„Jeder buchungsrelevante Vorgang wird im Hintergrund automatisch verbucht und in die steuerrelevanten Berichte wie Bilanz, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, sowie die amtlich anerkannte Umsatzsteuer-Voranmeldung übernommen.“
„Lexware buchhalter pro 2008 bietet viele Extras: zum Beispiel die Umsatzsteuer-Erklärung 2007. Das amtliche Formular füllt das Programm vollständig für Sie aus.“