Körperschaftsteuer

Die vorrangig von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) auf ihre Einkünfte zu entrichtende Körperschaftsteuer ist vergleichbar mit der Einkommensteuer für natürliche Personen. Vereinfacht kann man sagen, dass die Körperschaftsteuer die Einkommensteuer für juristische Personen ist. Das nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes ermittelte zu versteuernde Einkommen (Unternehmensgewinn) gilt als Bemessungsgrundlage und wird mit dem zur Zeit gültigen Körperschaftsteuersatz von 15% versteuert.

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Bundesfinanzverwaltung - Formularcenter - Körperschaftsteuer

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