Körperschaftsteuersatz

Im Gegensatz zu dem Einkommensteuersatz, der von der Einkommenshöhe abhängt, ist der Körperschaftsteuersatz auf einen konstanten Steuersatz festgelegt. Es besteht also eine lineare Abhängigkeit zwischen dem zu versteuernden Einkommen (Unternehmensgewinn) und der Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt.
Mit dem Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform 2008 gilt in Deutschland seit dem 01.01.2008 ein Körperschaftsteuersatz von 15%.

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