Körperschaftsteuersatz
Im Gegensatz zu dem Einkommensteuersatz, der von der Einkommenshöhe abhängt, ist der Körperschaftsteuersatz auf einen konstanten Steuersatz festgelegt. Es besteht also eine lineare Abhängigkeit zwischen dem zu versteuernden Einkommen (Unternehmensgewinn) und der Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt.
Mit dem Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform 2008 gilt in Deutschland seit dem 01.01.2008 ein Körperschaftsteuersatz von 15%.
Weiterführende Informationen zum Thema
wikipedia.de - Bemessungsgrundlage und Steuersatz
„Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen (zvE) der Kapitalgesellschaft. Ausgangsbasis für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens einer Kapitalgesellschaft ist der Handelsbilanzgewinn. Dieser wird nach handelsrechtlichen Vorschriften (HGB, IAS o.ä.) ermittelt und dann nach den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) und des Einkommensteuergesetzes (EStG) in den Steuerbilanzgewinn übergeleitet. Der Steuersatz beträgt derzeit (2008) 15 % (früher 25 % bzw. 40 %), die Gesamtbelastung einschließlich 5,5 % Solidaritätszuschlag also 15,825 %.“