Kohortenprinzip

Unter dem Kohortenprinzip versteht man die Eingruppierung in die so genannte "Rentenkohorte" nach dem Renteneintrittsjahrgang und das "Einfrieren" der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Besteuerungssituation, bezogen auf den steuerfreien Teil. Das heißt, dass für alle Neurentner eines Jahres (jeder Jahrgang bildet eine Kohorte) ihr Leben lang der Prozentsatz gilt, der im Jahr des ersten Rentenbezugs anzuwenden war und für die Zukunft als absoluter Betrag auf Dauer festgeschrieben wurde.

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