Kohortenprinzip
Unter dem Kohortenprinzip versteht man die Eingruppierung in die so genannte "Rentenkohorte" nach dem Renteneintrittsjahrgang und das "Einfrieren" der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Besteuerungssituation, bezogen auf den steuerfreien Teil. Das heißt, dass für alle Neurentner eines Jahres (jeder Jahrgang bildet eine Kohorte) ihr Leben lang der Prozentsatz gilt, der im Jahr des ersten Rentenbezugs anzuwenden war und für die Zukunft als absoluter Betrag auf Dauer festgeschrieben wurde.
Weiterführende Informationen zum Thema
Vorsorge.net - Kohortenprinzip (Rürup)
„Das Kohortenprinzip versteht sich als die Gruppierung von staatlich geförderten Rürup-Verträgen nach deren Abschlussjahr. Die Einteilung ist dabei in steuerlicher Hinsicht von Bedeutung: Je nach zugehöriger Klasse können die Einzahlungen in die Verträge zu einem mehr oder minder großen Anteil steuerlich geltend gemacht werden, wobei die Geltendmachung sukzessive bis auf 100 Prozent ansteigt. “
steuernetz.de - Die nachgelagerte Besteuerung
„Der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Renten erfolgt nach dem sogenannten Kohortenprinzip. Danach wird für den einzelnen Rentenbezieher die Besteuerungssituation im Jahr des Rentenbeginns »eingefroren«, bezogen auf den steuerfreien Teil.“
Wikipedia - Rürup Rente
„Rentenleistungen aus der Rürup-Rente sind bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und als fester Betrag in Euro lebenslang festgeschrieben (sog. Besteuerung nach dem Kohortenprinzip, jeder Jahrgang bildet eine Kohorte).“