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Kommittent
Weiterführende Informationen zum Thema
„BFH-Urteil vom 16.4.1997, XI R 87/96, BStBl II S. 585). Veräußert der Sicherungsgeber das Sicherungsgut hingegen im eigenen Namen auf Rechnung des Sicherungsnehmers, erstarkt die ursprüngliche Sicherungsübereignung zu einer Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer, während zugleich zwischen dem Sicherungsnehmer (Kommittent) und dem Sicherungsgeber (Kommissionär) eine Lieferung nach § 3 Abs ...“