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das Steuer-Kompendium
Krankengeld
Weiterführende Informationen zum Thema
„auf einen Samstag oder Sonntag fällt und der Auszahlschein an einem Freitag ausgestellt wurde. Nur unter diesen Umständen zahlen einige Krankenkassen das Krankengeld maximal 2 Tage in die Zukunft aus ...“
„Bezieht ein Altersteilzeitbeschäftigter Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld und liegt der Bemessung dieser Leistungen ausschließlich die Altersteilzeit zugrunde oder bezieht der Arbeitnehmer Krankentagegeld von einem privaten Krankenversicherungsunternehmen, so gewährt ihm die Agentur für Arbeit auf Antrag anstelle des Arbeitgebers entsprechende Aufstockungsleistungen. Die Voraussetzungen sind im §10 Abs. 2 AtG geregelt.“
„Das Krankengeld mindert sich ja nur dann, wenn die Voraussetzungen des § 23c erfüllt sind, d.h. alle weitergezahlten Nettoleistungen und das Nettokrankengeld höher sind als das bisher bezogene Netto. Diese Berechnung können Sie aber erst nach Vorlage des Krankengeldbescheides erledigen. Oft fällt gar keine sv-beitragspflichtige Einnahme mehr an.“
„Das Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres bisherigen Bruttoentgelts, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts. Haben Sie in den letzten 12 Monaten beitragspflichtige Einmalzahlungen wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten, kann das Krankengeld sogar bis zu 100 Prozent des Nettoentgelts betragen.“
„Gezahlte und die Rentenleistung übersteigende Krankengeldbeträge i.S.d. § 50 Abs. 1 Satz 2 SGB V sind als Krankengeld nach § 3 Nr. 1 Buchstabe a EStG steuerfrei; § 32b EStG ist anzuwenden ...“
„klassisches "Krankengeld" unterliegt ja dem Progressionsvorbehalt. Gilt dies auch für Krankengeld, welches bei häuslicher Krankenpflege eines erkrankten Kindes gewährt wird?“
„Diese Möglichkeit der Kombination gibt es nicht nur beim Arbeitslosengeld, sondern auch bei Konkursausfallgeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld und Unterhaltsgeld.“
„Kann ich den Grundbetrag auf Tage errechnen und anteilig kürzen? Wird der Rest vom Krankengeld gepfändet?“
„[06.08.2008]Krankengeld auch nach dem Ende des Arbeitslosengeldbezugs mehr »“