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das Steuer-Kompendium
Kursgewinn
Weiterführende Informationen zum Thema
„Will heissen: Der Gewinn ist das Ergebnis von "2 halben" Beträgen, so dass die Freigrenze von 512 ?uro (kein Freibetrag) bei Anwendung auf den Gewinn als Bezugsgröße zu dem Ergebnis führt, dass für den Anleger wirtschaftlich 1.024 ?uro Kursgewinn auf dem Konto landen, die nicht besteuert werden. Funktioniert natürlich nur, wenn es sich bei allen in dem Kalenderjahr erwirtschafteten Veräußerungsgewinnen um Gewinne handlet, die dem sog. Halbeinkünfteverfahren unterliegen !“
„Wurde ein Kursgewinn durch eine Umtausch von Fremdwährungen (Devisengeschäfte) erzielt, so ist der Gewinn innerhalb der einjährigen (12 Monate) Spekulationsfrist steuerpflichtig, wenn alle Spekulationsgeschäfte des Steuerpflichtigen den Freibetrag von 512 € erreichen. Nach der Spekulationsfrist erzielte Devisengewinne sind steuerfrei.“