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das Steuer-Kompendium
Kurze Zeit
Weiterführende Informationen zum Thema
„Daß der PC-Markt so dynamisch ist, sollten sie steuerlich nutzen. Sie sollten sich bemühen, beim Finanzamt kurze Nutzungsdauerzeiten durchzusetzen. Maximal drei Jahre sind im Normalfall zu veranschlagen, aber auch kürzere Zeitspannen von zwei Jahren sind dem Fiskus bei geschickter Argumentation plausibel zu machen. Denn während Ihr beruflich genutzter Computer rapide an Wert verliert, schreiben Sie ihn sonst noch Jahre lang ab.“
„Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer an einer ortsgebundenen Arbeitsstätte regelmäßig fahrtypische Arbeiten durchführt, z.B. bestimmte regelmäßig nur kurze Zeit beanspruchende Wartungsarbeiten oder die für die Verkehrssicherheit vorgeschriebenen Kontrollmaßnahmen ...“
„ich war 2006 auf Vermittlung des Arbeitsamtes kurze Zeit vollbeschäftigt bei einem Arbeitgeber, der dann gar nicht zahlen konnte. Ich habe zwar eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, aber bis heute kein Gehalt. Nun habe ich die Daten, d.h.“
„Wofür gibt es schließlich Steuerberater, wenn man so einfach mal alles schnell in einem Forum klären könnte ? Und dies ist mit Sicherheit nicht eben mal eine kurze Frage nach der Rechtslage!“
„Über 20 hoch qualifizierte Redakteure und Chefredakteure sowie 300 Spitzenautoren in führenden und meinungsbildenden Funktionen berichten Ihnen monatlich nur das, was Sie wirklich dringend wissen müssen. Das spart Ihnen eine Menge Zeit und reduziert die Informationsflut auf das notwendige Minimum. Denn als Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer haben Sie keine Zeit und müssen dennoch bestens und umfassend informiert sein.“
„Als "wertaufhellend" sind nur die Umstände zu berücksichtigen, die zum Bilanzstichtag bereits objektiv vorlagen und nach dem Bilanzstichtag, aber vor dem Tag der Bilanzerstellung lediglich bekannt oder erkennbar wurden. Der zu beurteilende Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung ist daher auf die am Bilanzstichtag --objektiv-- bestehenden Verhältnisse zu beziehen (Anschluss an BFH-Urteil vom 30. Januar 2002 I R 68/00, BFHE 197, 530, BStBl II 2002, 688).“
„Deswegen hat der Betreffende das Finanzgericht (FG) angerufen, um dem FA die Weitergabe dieser Informationen an die Arbeitsagentur durch einstweilige Anordnung untersagen zu lassen. Er beruft sich darauf, dass er immer nur zeitweise arbeitslos gewesen sei und dann zu Recht Arbeitslosengeld bezogen habe, während seine steuerpflichtigen Einkünfte auf die Zeiträume entfielen, für die er kein Arbeitslosengeld erhalten habe ...“
„Allerdings können Sie gegen Jahresende durchaus auch einen dicken Fisch an Land ziehen. Denn in die Berechnung der Umsatzgrenzen sind nur die tatsächlich im Veranlagungszeitraum zugeflossenen Zahlungsmittel miteinzubeziehen. Das heißt, Rechnungen, die gegen Jahresende noch nicht beglichen sind, sind nicht zu berücksichtigen. Ein Beispiel: Sie werden Frischfischhändler und bestreiten Ihr Geschäft vornehmlich durch die Lieferung von Silvesterkarpfen.“
„Wie sich die Steuerstruktur und die Verteilung der Steuereinnahmen in den kommenden Jahren voraussichtlich ändern wird und wie sich diese Veränderungen in die langfristige Entwicklung einfügt, wird im Artikel zum Monatsbericht untersucht. Die in jüngster Zeit leicht gestiegene Steuerquote wird bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums in 2012 knapp über dem langfristigen Durchschnittswert von 22,7Â % liegen ...“
„Bei Auslandsdienstreisen ist - wie bei Inlandsdienstreisen - die Dauer der Abwesenheit von der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte am Reisetag maßgebend. Am Tag der Hinreise richtet sich der Verpflegungspauschbetrag nach dem Land, das Sie vor 24:00 Uhr Ortszeit zuletzt erreichen. Für den Tag der Rückreise ist der Verpflegungspauschbetrag der letzten Tätigkeitsstätte im Ausland maßgebend ...“
„Heute bezahlen in den fünfzehn EU-Ländern, die zwischenzeitlich den Euro eingeführt haben, rund 320 Millionen Menschen mit dem Euro. Mitglied der Wirtschafts- und Währungsunion sind jedoch alle 27 EU-Staaten, also auch jene, die den Euro nicht eingeführt haben. Inzwischen zählt der Euro zu den wichtigsten Zahlungsmitteln der Welt und hat längst seine ganz eigene Erfolgsgeschichte geschrieben. “
„Nutzen Sie unseren unverbindlichen 4-Wochen-Test. Sie dürfen die Packung öffnen und können die Produkte während dieser Zeit uneingeschränkt nutzen. Erfüllen die Produkte nicht Ihre Erwartungen, können Sie diese ohne Angabe von Gründen innerhalb des 4-Wochen-Testzeitraums an uns zurückschicken. Die Portokosten übernehmen wir für Sie.“
„Denn die müssen die zur Verfügung gestellten Lebensmittel als geldwerten Vorteil versteuern. Die Mahlzeiten werden ihnen also unter Umständen noch schwer im Magen liegen. Die Ausnahme bestätigt aber auch hier die Regel ...“
„Es wäre schön, wenn Sie sich in diesem Zeitraum etwa 2 bis 3 Stunden Zeit nehmen können, um das Programm zu testen.“