Ländergruppeneinteilung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Es wird wird davon ausgegangen, daß das Einkommensniveau im Ausland anders ist als im Inland. Alle Länder sind in einer Ländergruppeneinteilung erfaßt. Hier wird geregelt, bei welchem Land welches Niveau zu unterstellen ist. Die Ländergruppe I wird dem Inland gleichgestellt.“
„Allerdings kann dieser nach den Lebensverhältnissen des Wohnsitzstaates gekürzt werden. Nach der Ländergruppeneinteilung gibt es je nach Wohnsitzstaat den vollen Kinderfreibetrag, drei Viertel, ein Halb oder ggf. ein Viertel davon.“