Lagefinanzamt
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Zuständig ist das Feststellungsfinanzamt
„Gesellschaft auf die einzelnen Beteiligten verteilt wird. Das Feststellungsfinanzamt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die gemeinschaftliche Immobilie (Lagefinanzamt) bzw. gewerbliche Betriebsstätte (Betriebsfinanzamt) liegt bzw. von dessen Bezirk aus die freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird bzw.“