Lebensversicherung, Zinsen
Weiterführende Informationen zum Thema
„Versicherungsleistungen oder Rückkauf durch das Versicherungsunternehmen meist steuerfrei, in Ausnahmefällen Steuerpflicht der rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen mit dem persönlichen Steuersatz. Bei Steuerpflicht des Rückkaufs ist demnächst auch der Verkauf an Dritte steuerpflichtig. Bei Leistungen des Versicherungsunternehmens Steuerabzug von 25%, der zurzeit nur Vorauszahlungs-, demnächst aber Abgeltungswirkung hat.“
„Bei Alleinstehenden, die erst 2007 eine gesetzliche Rente erhalten, bleiben rund 17.500 Euro steuerfrei, bei Renteneintritt im Jahr 2008 sind dies rund 17.000 Euro, soweit neben der gesetzlichen Rente keine weiteren Einkünfte, wie z. Privatrenten oder Zinsen, vorliegen. Bei Verheirateten verdoppeln sich diese Beträge. Kommen noch andere Einkünfte hinzu, dann gilt diese Beispielrechnung nicht mehr.“
„Ich habe ja sogar die Abrechnung von der Versicherung vorgelegt, daraus ergibt sich der Rückkaufswert, der Ãberschussanteil ( sehe ich nicht als Einnahme aus Kapeink. an, da ja keine Zinsen) und auf der Abrechnung stehen auch die von der Versicherung abgeführten Steuern und der Soli. Das ist ja eben der Hammer! Habe auch schon fristgemäß Einspruch erhoben.“
„Der Investitionskredit dient zur Finanzierung des Anlagevermögens (Grundstück, Gebäude, Maschinen, Fuhrpark usw.). Die Laufzeit des Kredits ist abhängig von Ihrer Kreditsumme, Ihrer Zahlungsfähigkeit, den Zinsen usw.“