Leistungen, Kurzfristige Beschäftigung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Die wöchentliche Arbeitszeit und das monatliche Arbeitsentgelt spielen dabei keine Rolle. Vorbeschäftigungen ab dem Beginn des Kalenderjahres werden dabei zusammengerechnet, wenn jeweils die Merkmale einer kurzfristigen Beschäftigung erfüllt sind ...“
„Im Ãbrigen ist der Verkauf anderer Waren nach dem AEAO Nr. 5 zu § 68 Nr. 3 ein gesonderter steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb des Trägers der Werkstatt; der ermäßigte Steuersatz kommt insoweit nicht zur Anwendung. Mit sonstigen Leistungen, die keine Werkleistungen sind, werden die steuerbegünstigten Zwecke der Einrichtung im Allgemeinen nicht verwirklicht, da ihnen das dem Begriff einer Werkstatt innewohnende Element der Herstellung oder Be-/Verarbeitung fehlt ...“
„Bei der Prüfung, ob die Zeiträume von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen überschritten werden, sind die Zeiten mehrerer aufeinander folgender kurzfristiger Beschäftigungen zusammenzurechnen, unabhängig davon, ob sie geringfügig entlohnt oder mehr als geringfügig entlohnt sind. Dies gilt auch dann, wenn die einzelnen Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt werden ...“
„90 Fälligkeit der Beiträge aus einer Einmalzahlung (Auszahlung bei ruhendem Beschäftigungsverhältnis)“