Leistungen, Mini-Jobs
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„Das Programm berücksichtigt selbstverständlich auch die Zahlung von steuerfreien Zuschlägen, vermögenswirksamen Leistungen, geldwerten Vorteilen, Gestellung eines Dienstwagens oder Direktversicherungen. Stundenlöhne von Geringverdienern, 400 € Mini-Jobs und Mehrfachbeschäftigte können ebenfalls abgerechnet werden.“