Leistungen, Nebentätigkeit
Weiterführende Informationen zum Thema
SteuerThek: Arbeitslohn
„Grämen Sie sich nicht allzu sehr, wenn Sie aufs Altenteil geschickt werden und nun eine namenlose wartungsanfällige Maschine Ihren Dienst versieht. Denn auch Vorruhestandleistungen, insbesondere das eigentliche Vorruhestandsgeld oder die übergangsgelder, die in den Tarifverträgen für Angestellte des öffentlichen Dienstes vorgesehen sind, gelten als Abfindungen und sind damit steuerfrei ...“