Leistungen, Sozialversicherung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Die Diskussion um den Standort Deutschland wird vor allem von Klagen über die zu hohen Lohnnebenkosten geprägt. Zum Beispiel in Form des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. Damit aber zumindest die Arbeitnehmer nicht auch noch in das Gejammer miteinstimmen, sind diese Leistungen, sofern sie nur 50 % der Kosten für die Krankenkasse betragen und eine sozialgesetzliche Pflicht für ihre Zahlung besteht, für den Werktätigen nicht Teil des Lohnes und damit nach § 3 Nr ...“
„Juli 2005 0,9 % des beitragspflichtigen Einkommens allein vom Mitglied als Zusatzbeitrag getragen (und die Arbeitgeber erhielten dadurch eine Entlastung von 0,45 %). Jedoch tragen die Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge bei Einkommen bis 800 â?¬ pro Monat mit größeren Anteilen ...“
„Damit überschreitet ihr Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze von 325 EUR. Dies hat zur Folge, daß jede einzelne Beschäftigung sozialversicherungs- und steuerpflichtig ist.“