Leistungen, Umsatzsteuer
Weiterführende Informationen zum Thema
„9a UStG als sonstige Leistung gegen Entgelt (Unentgeltliche sonstige Leistungen) angesehen werden. Insbesondere betrifft dies Leistungen, die der Unternehmer aus nichtunternehmerischen (privaten) Gründen ausführt. Diese Leistungen führen dann zu steuerbaren Umsätzen, die auch steuerpflichtig sind, soweit keine Steuerbefreiung nach § 4 UStG einschlägig ist. Der Unternehmer hat dann aus dem Leistungsbezug einen Vorsteuerabzug, muss aber die Ausgangsleistung der Umsatzsteuer unterwerfen.“
„Als Ausgleich für die private Nutzung müssen Sie eine fiktive Betriebseinnahme in Höhe der Selbstkosten ansetzen; bei umsatzsteuerlichen Unternehmern wird i. auch noch Umsatzsteuer fällig (zur privaten Nutzung des Betriebs-PKW â??PKW). Die Höhe des privaten Nutzungsanteils muss im Einzelfall (außer bei PKW) geschätzt werden, meist anhand der zeitlichen Nutzungsdauer für private Zwecke im Verhältnis zur Gesamtnutzungsdauer.“
„Mit ihrem Begehren, die zu Kindererziehungszwecken verbrauchten Güter und Leistungen generell von der Umsatzsteuer freizustellen, verkennen die Beschwerdeführer, dass der nationale Gesetzgeber auf diesem Gebiet Bindungen durch gemeinschaftsrechtliche Vorgaben unterliegt, die dies ausschließen. Die Besteuerung derartiger Güter der Art und der Höhe nach ist durch die "Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie" europarechtlich vorgegeben ...“
„1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird ...“
„Zumindest, wenn die Ausgaben 800 DM (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigen. Sie sollten also insgesamt auf dem Teppich bleiben, denn wenn Sie diese Summe übersteigen, können Sie die Aufwendungen für den Bodenbelag nur über seine Nutzungsdauer verteilt beanspruchen. Gleiches gilt übrigens, wenn der Teppich oder das Parkett im Rahmen einer Neubaumaßnahme gelegt wurde.“
„Die Umsatzsteuer bewegt sich derzeit in Regionen, in denen sich auch ein Partner der Regierungskoalition gern wieder sähe: zwischen 7 und 16 %. Generell gelten 16 % als Maßstab. Für bestimmte Leistungen greift aber der ermäßigte Steuersatz von 7 %.“