Leistungsaustausch
Weiterführende Informationen zum Thema
Bundesministerium der Finanzen: Steuer
„Die Bemessungsgrundlagen für die Erhebung von Steuern sind bezogen auf die Teilnahme an Rechts- und Wirtschaftsverkehr (d.h. Leistungsaustausch auf der Grundlage zivilrechtlicher Rechtsgeschäfte wie z.B. Erwerb von Grundbesitz, Abschluss von Versicherungen), auf Konsum (den Verbrauch von Gütern), Einkommen (Vermögenszuwachs), und auf Vermögen (Kapital). Dementsprechend werden Steuern unterschieden nach“
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„Ein Leistungsaustausch liegt vor, wenn zwischen zwei Personen eine Leistung gegen Entgelt (Gegenleistung) erbracht wird. Hierbei muss eine Person, der Leistende oder der Leistungsempfänger, Unternehmer sein. Zudem muss eine Gegenleistung erbracht werden, ansonsten liegt ein unentgeltlicher Erwerb vor, der nicht der Umsatzsteuer unterliegt.“
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„Handelt es sich um steuerpflichtige Sachbezüge, unterliegen diese der Lohnsteuer (in Ausnahmefällen der Einkommensteuer). Liegt im umsatzsteuerlichen Sinne ein Leistungsaustausch oder Eigenverbrauch vor, besteht auch Umsatzsteuerpflicht gemäß Â§ 1 Abs. 1 Z 1 u. 2 UStG.“
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„bei schadensersatz fehlt es an einem leistungsaustausch. d.h. der schadensersatz wird nicht geleistet, weil er eine leistung erhalten hat, sondern weil er nach gesetz oder vertrag für einen schaden und seine folgen einzustehen hat.“
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„Bei Leistungen im Ausland oder sofern es an einem Leistungsaustausch fehlt (z.B. bei echtem Schadenersatz), ist keine Steuerbarkeit gegeben. Ansonsten stellt sich lediglich noch die Frage nach der Steuerfreiheit i.S.d.“
Freigestellt von der Arbeit, um ein Ehrenamt auszuüben?
„1 Abs. 6 UStR 2008 genannten Fällen ist in folgenden Fällen kein Leistungsaustausch vorgesehen:“
