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das Steuer-Kompendium
Lieferung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Hierunter versteht man das Verbringen eines Gegenstands von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen zur eigenen Verfügung des Unternehmers, zum Beispiel das Verbringen von Gegenständen des Anlagevermögens zur weiteren Verwendung von Deutschland nach Belgien. Es liegt also keine Lieferung im eigentlichen Sinne vor, weil kein Ãbergang der Verfügungsmacht auf einen anderen Unternehmer stattfindet ...“
„1 UStG) -, der bis Ende 2006 16 % und seit dem 1.1.2007 19 % beträgt. Entscheidend dafür, ob der alte Steuersatz von 16 % oder der neue von 19 % gilt, ist der Zeitpunkt, zu dem die Lieferung oder Leistung erbracht worden ist (Verschaffung der Verfügungsmacht) oder zu dem eine sonstige Leistung beendet worden ist. Wurde der Vertrag noch 2006 geschlossen und verschiebt sich der Umsatz auf das Jahr 2007, führt am Steuersatz von 19 % kein Weg vorbei ...“
„Das heißt, Rechnungen, die gegen Jahresende noch nicht beglichen sind, sind nicht zu berücksichtigen. Ein Beispiel: Sie werden Frischfischhändler und bestreiten Ihr Geschäft vornehmlich durch die Lieferung von Silvesterkarpfen. Dann haben Sie das ganze erste Jahr über keine Umsätze und bleiben also zunächst unterhalb der vorgeschriebenen Höchstgrenze von 16.260 EUR pro Jahr ...“
„Gewisse Rechtsvereinfachung, weil die Fälle der realen Lieferung des Basiswertes und des reinen Differenzausgleichs gleich behandelt werden. Durch den Wegfall der Jahresfrist wird die Steuerpflicht allerdings deutlich ausgeweitet. Einen gewissen Ausgleich bietet die Möglichkeit zum Verlustausgleich.“
„Nein, eine solche Benachrichtigung ist keine Rechnung. Sie ist lediglich so eine Art Lieferungsvereinbarung. Ob die Lieferung dann auch tatsächlich erfolgt, geht hieraus nicht hervor.“
„Doppelumsatz bei Veräußerung eines sicherungsübereigneten Gegenstands - Lieferung eines sicherungsübereigneten Gegenstands außerhalb des Insolvenzverfahrens“
„ § 3e UStG - Ort der Lieferung während einer Beförderung an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn “