Lieferungen (Voranmeldung), Steuerpflichtige
Weiterführende Informationen zum Thema
Bundesministerium der Finanzen: Vorsteuerabzug
„Eine Ausnahme hiervon gilt für innergemeinschaftliche Lieferungen und für Ausfuhren in Nicht-EU-Staaten. Durch die Befreiung der innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhren unter Gewährung des Vorsteuerabzugs wird erreicht, dass Exportwaren die Grenze ohne umsatzsteuerliche Belastung überschreiten ...“