Lieferungen (Voranmeldung)
Weiterführende Informationen zum Thema
„Außerdem ein paar Exemplare, die die Zeitgeschichte dokumentieren: Selbst in den wilden Spät-Sechzigern gab es Menschen, die anderen mit einem Präsentkorb eine Freude machten. Warum sonst war das Schreiben vom 13.5.1968 »Rechnungen über Lieferungen von Präsentkörben (§ 14 UStG)« nötig? Im Flower-Power-Jahr 1970 beschäftigte sich das BMF mit der »Rechnungserteilung beim Fleurop-Blumenlieferungsgeschäft« ...“
„Ist ein Produkt nicht lieferbar, werden Sie unverzüglich informiert, geleistete Zahlungen werden erstattet. Teillieferungen sind zulässig. Die Anlieferung erfolgt per Post und auf Rechnung. Der Vertrag kommt durch Lieferung der Ware und durch die Bezahlung oder eine andere Annahmeerklärung des Kunden zustande; ab Erhalt der Ware aber spätestens mit Ablauf der durch II.) und III.) geregelten Widerrufsfrist.“
„Der Kunde hat bei sämtlichen Warenlieferungen (Erstbezug) eine Ansichtsfrist von vier (4) Wochen. Dies gilt nicht für die Software-Produkte QuickSteuer, TAXMAN und die Trainingsunterlagen der Reihe Lexware College. Mit Ablauf dieser Frist ist die mitgesandte Rechnung zu bezahlen/wird der fällige Betrag per Bankeinzug eingezogen oder der Kunde hat die Lieferung zurückzusenden.“
„Als Steuerberater werden Sie hier von Ihren Mandanten mit komplizierten Fragestellungen konfrontiert. Ob beim innergemeinschaftlichen Warenerwerb, bei Lieferungen in Drittländer oder bei Reihengeschäften – hier ist Expertenwissen gefragt, wenn Sie rechtssicher agieren wollen.“
„Profitieren Sie von der neuen händlerfreundlichen Rechtsprechung: Zum Beispiel zum Vertrauensschutz bei Lieferungen über die Grenze oder zur Umsatzsteuer- rückforderung bei Preisnachlässen im Rahmen von Vermittlungsgeschäften.“
„Zahlreiche wichtige BFH-Urteile im Frühjahr 2008 zu: Rechnungskorrektur und Umsatzsteuerberichtigung; Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen; Rechnungsangaben und Vorsteuerabzug; Arbeitnehmerbeförderung“
„ Ausfuhrnachweis und buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr“
„Belegführung – Gutglaubensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen“