Lineare Abschreibung
Weiterführende Informationen zum Thema
Gebäudeabschreibung
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Die degressive Abschreibung
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steuernetz.de - Kosten der Wohnung bzw. des Hauses
„Wände setzen, Estrich aufziehen, Stromanschluss legen), sind sofort in voller Höhe absetzbar. Sind allerdings die Kosten der Baumaßnahme höher als â?¬ 4.000,00 (Rechnungsbetrag ohne MwSt.), liegt nachträglicher Herstellungsaufwand vor, der den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Hauses hinzuzurechnen ist und nur flächenanteilig über die Abschreibung abziehbar ist (R 21.1 Abs. 2 EStR 2005). Folgende Abschreibungsmöglichkeiten kommen für die anteiligen Anschaffungs- bzw.“
steuernetz.de - Was sind eigentlich Abschreibungen?
„»Abschreibung« bedeutet, dass Sie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten Ihres Gebäudes, Ihrer Wohnung oder der Baumaßnahme über mehrere Jahre verteilt steuerlich absetzen können. Der jährlich abziehbare Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten heißt »Abschreibung« (oder Absetzung für Abnutzung, kurz: AfA). Die auf den Grund und Boden entfallenden Aufwendungen dürfen nicht abgeschrieben werden ...“
SteuLi - Ausgabe 179 vom 05.09.2007 (Themen u.a. Grundsteuer, Gewerbesteuerhebesatz, Degressive Abschreibung))
„Die degressive Abschreibung ist gerade bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern sehr beliebt, weil sie in den Anfangsjahren eine erhöhte Liquidität verschafft. Mit der Abschaffung zum 1.1.2008 werden diese Berufsgruppen ganz besonders zur Gegenfinanzierung der Tarifentlastung der Kapitalgesellschaften herangezogen, denn immerhin bringt die Abschaffung 3,4 Mrd. Euro.“
steuernetz.de - Rechner & Tools
„Der Kaufpreis und die Anschaffungsnebenkosten sind die wichtigsten Größen für die Ermittlung der Anschaffungskosten des Hauses oder der Eigentumswohnung. Für die Abschreibungen müssen diese Aufwendungen aufgeteilt werden in Anschaffungskosten des Grund und Bodens und Anschaffungskosten des Gebäudes. Am besten gehen Sie nach dem folgenden Schema vor:“
