Steuerglossar.de
das Steuer-Kompendium
Listenpreis
Weiterführende Informationen zum Thema
„Es kann sich hierbei entweder um eine unverbindliche Preisempfehlung oder, im Falle eine Preisbindung , um einen Festpreis handeln. Ein nicht gebundener Listenpreis ist oft noch verhandelbar und kann durch Skonto , Rabatte u.ä. gemindert werden ...“
„Der Agent räumt den Preisnachlass ohne Beteiligung der Lieferfirma zulasten seiner Provision ein. Der Lieferer erteilt dem Abnehmer eine Rechnung über den vollen Listenpreis und schreibt dem Agenten die volle Provision nach dem Listenpreis gut. Der Agent gewährt dem Abnehmer den zugesagten Preisnachlass in bar, durch Gutschrift oder durch Sachleistungen, z.B. kostenlose Lieferung von Zubehör o.Ä.“
„Der inländische »Listenpreis« ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für das Fahrzeug im Zeitpunkt seiner Erstzulassung (Datum siehe Kfz-Schein). Dieser umfasst auch die Mehrwertsteuer sowie die Kosten für Sonderausstattungen, zum Beispiel Autoradio, Klimaanlage, Sonderlackierung, ABS, Diebstahlsicherungssystem und werksseitig eingebautes Satelliten-Navigationsgerät (R 31 Abs. 9 Nr.“
„Fahren Sie mindestens einmal wöchentlich mit dem Firmenwagen in den Betrieb, haben Sie dort eine regelmäßige Arbeitsstätte. Führen Sie kein Fahrtenbuch, wird’s dann richtig teuer: Nach der Pauschalmethode versteuert das Finanzamt zusätzlich zur 1%-Regelung für Privatfahrten jeden Monat 0,03% des Listenpreises pro Entfernungskilometer ...“
„mit mtl. 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer anzusetzen. Dies kann aber gerade bei Mitarbeitern, die nicht täglich im Betrieb erscheinen, zu einer unzutreffenden Besteuerung führen. Teilweise ist deshalb zu vertreten, dass für diese Fälle eine Versteuerung mit 0,002 % je Fahrt sachgemäß ist."“
„wenn Sie z.B. einen Firmenwagen, der einen Bruttolistenpreis in Höhe von 30.000 € inkl. Steuer hat, wird die 1% Regel 300 € und die 0,03% Regel 180 € (bei 20 km) ausmachen. Hier ist dann die Steuer mit drin berücksichtigit.“
„Beim Kauf von Jahreswagen durch Werksangehörige ist der sog. Listenpreis zugrunde zu legen. Ob hier statt der Rabattregelung auch die evtl. günstigere Bewertung als Sachbezug nach § 8 Abs.“