Lohnersatzleistungen
Weiterführende Informationen zum Thema
Familie und Eltern Tipp - Steuer Trick - KONZ Steuertipp
„Die Zahlungen von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Mutterschafts- oder Elterngeld, werden ab dem Jahr 2008 von den gewährenden Stellen direkt an die Finanzverwaltung gemeldet. Diese Leistungen sind selbst zwar nicht steuerpflichtig, erhöhen aber den Steuersatz der übrigen Einkünfte. Letztlich kann dieser sog.“
Steuerklassen Tipp - Steuer Trick - KONZ Steuertipp
„Hinweis: Wurden Lohnersatzleistungen wie z. Arbeitslosengeld gezahlt, gehören diese zwar keiner Einkunftsart an, dennoch erhöht sich der persönliche Steuersatz geringfügig. Auf der Anlage N sind entsprechende Eintragungen vorzunehmen sowie Bescheinigungen beizufügen.“
Einkommensteuererklärung / Lohnsteuerjahresausgleich
„Eltern-, Arbeitslosen-, Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen von mehr als 410 ? jährlich bezogen wurden oder Nebeneinkünfte von über 410 ? im Jahr erzielt wurden, für die keine Lohnsteuer einbehalten wurde wie z. Vermietungseinkünfte.“
SteuerThek: Wer wird gefördert
„Bezieherinnen und Bezieher von Lohnersatzleistungen einschließlich der Berechtigten zur Arbeitslosenhilfe, deren Leistung aufgrund der Anrechnung von Einkommen und Vermögen ruht“