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das Steuer-Kompendium
Lohnsteuer
Weiterführende Informationen zum Thema
„Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine“
„(1) 1Der Arbeitgeber ist berechtigt, seinen unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern, die während des abgelaufenen Kalenderjahres (Ausgleichsjahr) ständig in einem Dienstverhältnis gestanden haben, die für das Ausgleichsjahr einbehaltene Lohnsteuer insoweit zu erstatten, als sie die auf den Jahresarbeitslohn entfallende Jahreslohnsteuer übersteigt (Lohnsteuer-Jahresausgleich) ...“
„(3) Von den Beiträgen für eine Unfallversicherung des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 20 Prozent der Beiträge erheben, wenn mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Unfallversicherungsvertrag versichert sind und der Teilbetrag, der sich bei einer Aufteilung der gesamten Beiträge nach Abzug der Versicherungsteuer durch die Zahl der begünstigten Arbeitnehmer ergibt, 62 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt.“
„3a Satz 2 beschränkt sich die Haftung des Dritten auf die Lohnsteuer, die für die Zeit zu erheben ist, für die er sich gegenüber dem Arbeitgeber zur Vornahme des Lohnsteuerabzugs verpflichtet hat; der maßgebende Zeitraum endet nicht, bevor der Dritte seinem Betriebsstättenfinanzamt die Beendigung seiner Verpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber angezeigt hat.6In den Fällen des § 38 Abs ...“
„Anzumerken ist an dieser Stelle noch, daß die oben genannte Kapitalertragsteuer und auch die Körperschaftsteuer, die als Einnahme angesetzt wurden, bei der Festsetzung der Einkommensteuer, genau wie die monatlich vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer, voll angerechnet wird. Die anzurechnenden Beträge werden zugunsten des Steuerzahlers auf volle DM-Beträge gerundet (also aufgerundet). Weitere Ausführungen zum Thema der "Anrechnung" sind im Abschnitt Steuerberechnung zu finden.“
„Januar 1985 gemäß § 42 d EStG auf Zahlung der Lohnsteuer, die er als Arbeitgeber hätte einbehalten und abführen müssen, in Anspruch genommen. Hintergrund war der aufgekommene Verdacht, der Kläger habe für den Bau seines Hauses Schwarzarbeiter aus der Schweiz beschäftigt. Die Ermittlungen hierzu waren aufgrund einer Kontrollmitteilung in Gang gekommen, aus der sich ergab, dass der Kläger seinen Schwippschwager als Bauführer für dieses Vorhaben gegen Entgelt zugezogen hatte.“
„Ebenso durfte das Finanzamt hinsichtlich der Lohnsteuer noch nicht eine Woche später vollstrecken; denn nach dem Wortlaut des Festsetzungsbescheides trat die Fälligkeit erst nach einer Woche ein, und anschließend hätte noch eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist erteilt werden müssen. Auch bei der Umsatzsteuer, die sofort fällig gestellt worden war, hätte außer der Wochenfrist die Verpflichtung zur vorherigen Mahnung mit Zahlungsfrist beachtet werden müssen ...“
„Der Arbeitgeber berücksichtigt beim Steuerabzug, soweit kein Freibetrag auf der Steuerkarte eingetragen ist (siehe "Das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren), nur den gezahlten Lohn, die Lohnsteuerklasse (Familienstand und Zahl der Kinder bzw. Kinderfreibeträge) und führt eventuell am Jahresende den sogenannten Arbeitgeber-Jahresausgleich durch. Dabei werden jedoch die Werbungskosten, Sonderausgaben u.ä.“
„Hierzu eröffnet das Lohnsteuerrecht den Unternehmen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Zu nennen sind die pauschale Übernahme von Auslagen des Beschäftigten oder die neue Steuerpauschalierung nach § 37b EStG mit 30 %. Auch das bereits im Entwurf vorliegende Jahressteuergesetz 2009 bringt neben dem neuen Faktorverfahren für Ehegatten weitere interessante Neuerungen, die Sie als Steuerberater kennen müssen.“
„(4) 1Arbeitgeber, die eigene oder gecharterte Handelsschiffe betreiben, dürfen vom Gesamtbetrag der anzumeldenden und abzuführenden Lohnsteuer einen Betrag von 40 Prozent der Lohnsteuer der auf solchen Schiffen in einem zusammenhängenden Arbeitsverhältnis von mehr als 183 Tagen beschäftigten Besatzungsmitglieder abziehen und einbehalten ...“
„Im Jahr der Betriebseröffnung wird die auf den ersten vollen Monat entfallende Lohnsteuer auf einen Jahresbetrag hochgerechnet und danach der Abgaberhythmus festgelegt (§ 41 a Abs. 2 Satz 4 EStG). Im Jahr nach der Betriebseröffnung wird die für das Jahr der Betriebsgründung angemeldete Lohnsteuer auf einen Jahresbetrag hochgerechnet (§ 41 a Abs.“
„Umsatzsteuer und Lohnsteuer;Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen auf elektronischem Weg (§ 18 Abs. 1 Satz 1 UStG und § 41a Abs. 1 EStG) ab 1.“
„Österreichischer LohnsteuerVerein ÖLV“