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das Steuer-Kompendium
Lohnsteuerkarte
Weiterführende Informationen zum Thema
„Für den Steuerpflichtigen sind die Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit im allgemeinen recht einfach zu erfassen, da der Steuerpflichtige bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit eine Lohnsteuerkarte hat und der Arbeitgeber verpflichtet ist, die erforderlichen Eintragungen auf der Steuerkarte vorzunehmen. Zunächst einmal ist sowohl der Steuerpflichtige als Arbeitnehmer als auch das Finanzamt an die Eintragungen des Arbeitgebers auf der Lohnsteuerkarte gebunden ...“
„2) und den Altersentlastungsbetrag (§ 24a), wenn die Voraussetzungen für den Abzug dieser Beträge jeweils erfüllt sind, sowie nach Maßgabe der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte um einen etwaigen Jahresfreibetrag zu vermindern und um einen etwaigen Jahreshinzurechnungsbetrag zu erhöhen.4Für den so ermittelten Jahresarbeitslohn (maßgebender Jahresarbeitslohn) ist die Lohnsteuer nach Maßgabe des Absatzes 2 Satz 5 bis 7 zu ermitteln ...“
„Die Lohnsteuerkarte bildet die Grundlage für den Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn während des Jahres. Auf der Karte sind alle wichtigen Daten des Arbeitnehmers eingetragen, die der Arbeitgeber für die Berechnung der zu zahlenden Lohnsteuer während des Jahres benötigt. Für die Eintragungen sind grundsätzlich die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres, für das die Lohnsteuerkarte gilt, maßgeblich.“
„Die Gemeinde bescheinigt auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge für die unter 18 Jahre alten Kinder sowie die Religionszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Außerdem trägt die Gemeinde in die Lohnsteuerkarte Pauschbeträge für Körperbehinderte und Hinterbliebene ein, soweit diese Freibeträge bei der Besteuerung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind ...“
„Auch auf den Lohnsteuerkarten ist der Aufdruck der Nummer vorgesehen. Die 11-stellige Zahl wird nicht aus persönlichen Daten des Steuerbürgers gebildet und lässt daher auch keine Rückschlüsse auf die dahinter stehende Person zu (anders die Sozialversicherungsnummer, die neben dem Geburtsdatum auch das Geschlecht und den Anfangsbuchstaben des Nachnamens enthält). Sie ändert sich daher auch nicht bei Umzügen oder Namensänderungen.“
„(3) 1Abweichend von den Absätzen 1 und 2a kann der Arbeitgeber unter Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte bei Aushilfskräften, die in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ausschließlich mit typisch land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten beschäftigt werden, die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 5 Prozent des Arbeitslohns erheben ...“
„Gerade beim Arbeitgeberwechsel kommt es zu diesen negativen Auswirkungen: Der Freibetrag berücksichtigt die Aufwendungen des gesamten Jahres, der neue Arbeitgeber kann dies jedoch nicht erkennen, denn er muss sich immer nach den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte richten. Somit haben Sie für das Jahr 2006 nicht nur für 4 Monate, sondern vielmehr für 12 Monate den Freibetrag erhalten.“
„Wenn Sie Ihre Lohnsteuerkarte vom Arbeitgeber ausgefüllt zurückbekommen haben, sie aber nicht mehr finden können, ist das kein Grund, auch noch den Kopf zu verlieren. Lassen Sie sich einfach von Ihrem Arbeitgeber eine Ersatzlohnsteuerkarte ausstellen. Die amtlichen Formulare dazu erhalten Sie in Ihrer Personalabteilung oder beim Finanzamt.“
„7 V 21/07) ein Finanzamt dazu verdonnert, den beantragten Freibetrag auch für die ersten 20 Entfernungskilometer im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) auf der Lohnsteuerkarte des Steuerzahlers einzutragen. Die Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Bundesfinanzhof hat das Gericht zugelassen. Ein Aktenzeichen liegt noch nicht vor.“
„in Höhe des besonders auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibetrags berücksichtigt. Sollten noch abzuziehende Kosten (Werbungskosten usw.) darüber hinaus vorliegen, so muß in diesen Fällen der Antrag auf Einkommensteuerveranlagung zur Festsetzung der zutreffenden Steuer und ggf. zur Lohnsteuererstattung bzw.“
„Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte eines Arbeitnehmers, die nach Beginn des Dienstverhältnisses vorgenommen worden sind, auf einen Zeitpunkt vor Beginn des Dienstverhältnisses zurückwirken,2.“
„Denken Sie also bitte daran, nach dem Austritt umgehend Ihre Lohnsteuerkarte bei der Gemeinde aktualisieren zu lassen. Denn sonst werden Sie sich noch ganz schön verfluchen. “
„ R 39a.1Â LStR 2008 - R 39a.1 Verfahren bei der Eintragung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags auf der Lohnsteuerkarte“
„ Rechengrößen der SozialversicherungDie Lohnsteuerkarte als Grundlage für den monatlichen Lohnsteuerabzug“
„Geringverdiener mit zweiter Lohnsteuerkarte“
„den Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag ohne den Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen nach Nummer 11 und die Zuschüsse nach Nummer 12.3Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer einen nach amtlich vorgeschriebenem Muster gefertigten Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit Angabe des lohnsteuerlichen Ordnungsmerkmals (Absatz 2) auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen ...“